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„Umgezogen – muss das Auto auch umgemeldet werden?“

Neue Wohnung, neue Anschrift: Denken Sie beim Umzug auch an Ihren Fahrzeugschein.

Neue Wohnung, neue Anschrift – und was ist mit dem Auto? Wir erklären, wann die Fahrzeugpapiere geändert werden müssen und warum Ihr bisheriges Kennzeichen meistens mit umziehen darf.

Das Wichtigste auf einen Blick.

Anschrift ändern: Auch bei einem Umzug innerhalb des Landkreises muss der Fahrzeugschein aktualisiert werden.

Kennzeichen behalten: Beim Umzug innerhalb Deutschlands darf das bisherige Kennzeichen am zugelassenen Auto bleiben.

Gezielt nachfragen: Klären Sie beim Bürgerbüro, ob die Fahrzeuganschrift gleich mit geändert werden kann.

Die Umzugskartons sind ausgepackt, der neue Wohnsitz ist angemeldet und die Post kennt Ihre Adresse. Aber steht die neue Anschrift auch schon im Fahrzeugschein? Dieser Punkt wird beim Umzug leicht übersehen. Dabei gehört das Fahrzeug ebenfalls auf die persönliche Umzugsliste.

Ob Sie innerhalb von Holzminden umziehen oder von Höxter auf die andere Weserseite wechseln: Bei einem weiterhin zugelassenen Auto muss die Anschrift in den Fahrzeugunterlagen aktualisiert werden. Der Aufwand hängt davon ab, ob Sie im bisherigen Zulassungsbezirk bleiben und Ihr Kennzeichen behalten möchten.


Neue Anschrift im selben Landkreis

Ziehen Sie innerhalb desselben Zulassungsbezirks um, ist normalerweise eine Änderung der Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I nötig. Das ist der Fahrzeugschein. Allein wegen der neuen Adresse benötigen Sie weder ein neues Kennzeichen noch die Zulassungsbescheinigung Teil II, den Fahrzeugbrief.

Praktisch heißt das beispielsweise: Ein Umzug von Holzminden nach Bevern macht aus Ihrem Auto keinen neuen Zulassungsfall mit neuen Schildern. Die Halteranschrift muss trotzdem stimmen.


Von Höxter nach Holzminden: Darf HX bleiben?

Ja. Wenn Sie mit Ihrem zugelassenen Auto innerhalb Deutschlands in einen anderen Zulassungsbezirk ziehen, können Sie das bisherige Kennzeichen weiterführen. Das gilt auch über eine Landesgrenze hinweg. Ein HX-Kennzeichen darf deshalb beim Umzug nach Holzminden am Fahrzeug bleiben. Zuständig wird dennoch die Zulassungsbehörde am neuen Wohnsitz. [1]

Auch umgekehrt ist kein neues Kennzeichen vorgeschrieben: Der Kreis Höxter weist bei einem Zuzug ausdrücklich auf diese Möglichkeit hin. Wer lieber ein Kennzeichen des neuen Wohnorts möchte, kann sich dafür entscheiden. Dann kommen zusätzliche Unterlagen und neue Schilder hinzu.


Welche Unterlagen brauchen Sie?

Für einen Umzug ohne Halterwechsel und mit Beibehaltung des Kennzeichens gehören insbesondere dazu:

  • ein gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift oder ein Reisepass mit Meldebescheinigung,

  • die Zulassungsbescheinigung Teil I.

Der Landkreis Holzminden nennt bei Verwendung einer Meldebestätigung ein Höchstalter von drei Monaten. Außerdem soll die Anmeldung beziehungsweise Ummeldung des Wohnsitzes bereits erfolgt sein.

Bei einem gewünschten Kennzeichenwechsel wird zusätzlich die Zulassungsbescheinigung Teil II benötigt. Der Kreis Höxter nennt hierfür auch die bisherigen Kennzeichenschilder. Soll eine andere Person die Angelegenheit erledigen, sind Vollmacht und die erforderlichen Ausweisnachweise zu berücksichtigen.

Klären Sie bei der Vorbereitung ausdrücklich, dass es um einen Umzug ohne Halterwechsel geht. Eine allgemeine Checkliste für einen Fahrzeugkauf passt nicht automatisch zu diesem Vorgang.


Reicht der Besuch beim Einwohnermeldeamt?

Verlassen Sie sich nicht darauf, dass die Anmeldung Ihrer Wohnung automatisch auch den Fahrzeugschein aktualisiert.

Die Stadt Höxter weist bei ihrer Dienstleistung „Wohnsitz-Ummeldung“ darauf hin, dass die Anschrift im Fahrzeugschein gleich mit geändert werden kann. Fragen Sie bei der Terminvereinbarung, ob das für Ihren konkreten Fall möglich ist, und bringen Sie den Fahrzeugschein mit.

In anderen Städten und Gemeinden kann der Ablauf anders organisiert sein. Fragen Sie deshalb gezielt nach der Adressänderung für das Fahrzeug, statt nur die Wohnsitzummeldung zu buchen.


Wie schnell müssen Sie tätig werden?

Das Gesetz verlangt die Mitteilung beziehungsweise Ummeldung unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern. Eine pauschale mehrwöchige Schonfrist sollten Sie deshalb nicht einplanen.


Unser Tipp: Legen Sie den Fahrzeugschein direkt zu den Unterlagen für die Wohnsitzanmeldung. So können Sie gleich klären, wo die Fahrzeuganschrift geändert wird – und müssen den Punkt nicht nach dem Umzug erneut aufrollen.

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