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Ausfuhrkennzeichen: Wenn das Auto dauerhaft ins Ausland geht

Ein Fahrzeug ins Ausland verkaufen und auf eigener Achse überführen? Dafür kommt ein Ausfuhrkennzeichen infrage. Welche Unterlagen nötig sind und worauf Sie bei Versicherung, HU und Gültigkeit achten sollten.

Ausfuhrkennzeichen an einem blauen Pkw mit rotem Datumsfeld am rechten Rand.

16. Oktober 2026

Das Wichtigste auf einen Blick.

Ausfuhrkennzeichen sind für die dauerhafte Überführung eines Fahrzeugs ins Ausland vorgesehen.

Das rote Feld zeigt das Ablaufdatum. Versicherung und Hauptuntersuchung müssen zur beantragten Laufzeit passen.

Neben Versicherung, Schildern und Verwaltungsgebühren fällt grundsätzlich Kfz-Steuer an – mindestens für einen Monat.

Sie haben Ihr Auto an einen Käufer im Ausland verkauft. Der Käufer möchte es selbst nach Hause fahren, das Fahrzeug soll aber nicht mehr mit Ihrer bisherigen Zulassung unterwegs sein. Für eine solche dauerhafte Überführung kommt ein Ausfuhrkennzeichen infrage. Umgangssprachlich wird es auch Export- oder Zollkennzeichen genannt.

Damit die Übergabe funktioniert, sollten Kennzeichen, Versicherung und Unterlagen vor dem Abholtermin geklärt sein.


Woran erkennt man ein Ausfuhrkennzeichen?

Ein Ausfuhrkennzeichen hat schwarze Schrift auf weißem Grund und rechts ein rotes Datumsfeld. Darin stehen untereinander Tag, Monat und Jahr des letzten Gültigkeitstages.

Das Kennzeichen wird einem bestimmten Fahrzeug zugeteilt. Es darf nicht einfach an ein anderes Auto montiert werden. Nach Ablauf der befristeten Zulassung darf das Fahrzeug damit auf öffentlichen Straßen nicht mehr gefahren werden.

Mit den roten Händlerkennzeichen hat das Ausfuhrkennzeichen nichts zu tun. Auch das Kurzzeitkennzeichen mit gelbem Datumsfeld ist eine andere Kennzeichenart.


Ausfuhrkennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen?

Kurzzeitkennzeichen sind grundsätzlich für Probe- und Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands gedacht. Ihre Anerkennung im Ausland ist nicht durchgehend gesichert. Wer mehrere Länder durchquert, sollte deshalb nicht davon ausgehen, dass ein gelbes Datumsfeld überall akzeptiert wird.

Für die dauerhafte Ausfuhr ist das Ausfuhrkennzeichen die dafür vorgesehene Lösung. Trotzdem müssen die Anforderungen der Transit- und Zielländer sowie der räumliche Versicherungsschutz geprüft werden.

Für eine normale Urlaubsreise mit einem regulär zugelassenen und entsprechend versicherten Auto benötigen Sie dagegen kein Ausfuhrkennzeichen.


Wie lange gilt es – und welche HU ist nötig?

Die Zulassung wird entsprechend dem nachgewiesenen Versicherungsschutz befristet, gesetzlich höchstens auf ein Jahr. Die Zulassungsbehörde kann eine kürzere Laufzeit festlegen. Ein Anspruch auf zwölf Monate besteht daher nicht automatisch.

Die Hauptuntersuchung muss den gesamten beantragten Zeitraum abdecken. Würde sie vorher fällig, ist für die gewünschte Laufzeit zunächst eine neue HU erforderlich. Ein Ausfuhrkennzeichen ist somit kein Weg, ein Fahrzeug mit abgelaufener HU einfach ins Ausland zu fahren.

Bestellen Sie außerdem ausdrücklich eine Versicherung für Ausfuhrkennzeichen. Eine gewöhnliche eVB-Nummer für die reguläre Zulassung ersetzt den dafür vorgeschriebenen Versicherungsnachweis nicht.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei einem bereits in Deutschland zugelassenen Gebrauchtwagen gehören regelmäßig dazu:

  • Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II im Original

  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung

  • besondere Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen

  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer

  • bisherige Kennzeichenschilder, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist

  • bei Vertretung eine Vollmacht und die erforderlichen Ausweisdokumente

Je nach Fahrzeug und Wohnsitz des Antragstellers können weitere Nachweise hinzukommen. Klären Sie auch, ob das Fahrzeug zur Identitätsprüfung vorgeführt werden muss. Der Kreis Höxter weist in seinem Merkblatt ausdrücklich auf diese Vorführung hin.


Welche Kosten sollten Sie einplanen?

Zu den Verwaltungsgebühren kommen die Kennzeichenschilder und die Ausfuhrversicherung. Zusätzlich fällt grundsätzlich Kraftfahrzeugsteuer an. Sie wird mindestens für einen Monat erhoben, auch wenn das Kennzeichen kürzer gültig ist.

Die Gesamtkosten hängen unter anderem vom Fahrzeug und der gewählten Versicherungsdauer ab. Ein einzelner günstiger Preis für die Schilder sagt deshalb wenig über den gesamten Aufwand aus.


TIPP

Stimmen Sie vor der Fahrzeugübergabe Abholtermin, Fahrtstrecke und benötigte Laufzeit miteinander ab. Prüfen Sie die Unterlagen frühzeitig bei der zuständigen Zulassungsstelle in Holzminden oder Höxter. Eine fehlende Versicherungsbestätigung oder eine zu früh fällige HU kann die geplante Abfahrt verhindern.

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