
Bus fällt aus: Wann wird eine Taxifahrt erstattet?
Die Mobilitätsgarantie NRW kann bei erheblichen Abfahrtsverspätungen helfen. Welche Voraussetzungen gelten und worauf Fahrgäste im Kreis Höxter achten sollten.

8. Oktober 2026
Das Wichtigste auf einen Blick.
Ab 20 Minuten Abfahrtsverspätung
Taxi-Erstattung bis 30 Euro tagsüber und 60 Euro nachts
Antrag innerhalb von 14 Tagen
Sie stehen an der Haltestelle, doch der Bus kommt nicht. Der nächste Termin rückt näher, und ein Taxi wäre die schnellste Lösung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich die Kosten dafür erstatten lassen: über die Mobilitätsgarantie NRW.
Das ist auch für Fahrgäste im Kreis Höxter interessant. Allerdings bedeutet ein ausgefallener Bus nicht automatisch, dass jede Taxirechnung übernommen wird.
Wann greift die Mobilitätsgarantie?
Entscheidend ist die Verspätung an Ihrer Abfahrtshaltestelle. Der gewünschte Bus oder Nahverkehrszug muss mindestens 20 Minuten später abfahren. Bei einem Ausfall muss auf der betreffenden Linie eine entsprechende Fahrplanlücke entstehen. Fährt der nächste Bus bereits nach zehn Minuten, reicht der Ausfall allein nicht aus.
Benötigt wird grundsätzlich ein gültiges Nahverkehrsticket. Auch das Deutschlandticket wird bei entsprechenden Fahrten innerhalb Nordrhein-Westfalens anerkannt.
Die Mobilitätsgarantie ist eine freiwillige Leistung der Verkehrsunternehmen. Sie ist von den gesetzlichen Fahrgastrechten im Eisenbahnverkehr zu unterscheiden.
Wie viel wird für ein Taxi erstattet?
Für Taxifahrten gelten folgende Höchstbeträge pro Person:
Von 5 bis 19.59 Uhr: bis zu 30 Euro.
Von 20 bis 4.59 Uhr: bis zu 60 Euro.
Maßgeblich ist die fahrplanmäßige Abfahrtszeit des ausgefallenen oder verspäteten Verkehrsmittels – nicht die Uhrzeit, zu der Sie ins Taxi steigen.
Ein Beispiel: Ihr Bus sollte um 19.50 Uhr fahren. Sie nehmen wegen des Ausfalls erst nach 20 Uhr ein Taxi. Trotzdem gilt die Tagesgrenze von 30 Euro. Kostet die Fahrt 42 Euro, bleiben bei einer allein reisenden Person zwölf Euro selbst zu zahlen.
Auch bestimmte Sharing-Angebote können berücksichtigt werden. Alternativ ist unter den Bedingungen der Garantie die Nutzung eines IC, EC oder ICE der Deutschen Bahn möglich; hierfür benötigen Sie ein gesondertes Fernverkehrsticket.
Welche Ausnahmen sind wichtig?
Die Garantie greift nicht bei Streiks, Unwettern, Naturgewalten, Bombendrohungen oder Bombenentschärfungen. Auch ein überfüllter Bus begründet keinen Anspruch.
Eine Verspätung, die erst während der Fahrt entsteht, reicht ebenfalls nicht aus. Wer deshalb einen Anschluss verpasst, kann daraus allein keine Erstattung über diese Garantie ableiten.
Bei Baustellen zählt der veröffentlichte Ersatzfahrplan. Einzelne Unternehmen und Verkehre sind zudem ausgeschlossen; die offizielle Übersicht nennt unter anderem die Firma Weserbergland-Express.
Für unsere Region wichtig: Übertragen Sie die NRW-Regelung nicht pauschal auf Holzminden. Bei Fahrten über die Landesgrenze müssen der konkrete Tarif und der Geltungsbereich geprüft werden.
So beantragen Sie die Erstattung
Prüfen und dokumentieren Sie zunächst den Ausfall oder die Verspätung. Ein Screenshot der Verbindungsauskunft mit Datum und Uhrzeit ist dafür hilfreich. Beachten Sie auch die zeitlichen Vorgaben: Für den Wechsel zum alternativen Verkehrsmittel gilt ein Zeitfenster von 60 Minuten.
Die Taxifahrt bezahlen Sie zunächst selbst. Lassen Sie sich eine vollständige Quittung geben und bewahren Sie auch Ihr Nahverkehrsticket auf.
Den Antrag müssen Sie innerhalb von 14 Tagen einreichen. Das geht über den digitalen Erstattungsantrag auf mobil.nrw oder beim zuständigen Verkehrsunternehmen. Beim Online-Antrag laden Sie die Nachweise hoch; die Originalbelege sollten Sie sechs Monate aufbewahren.
TIPP: Speichern Sie die Informationsseite zur Mobilitätsgarantie auf Ihrem Smartphone. Prüfen Sie vor der Taxibuchung die Bedingungen und den voraussichtlichen Fahrpreis. Die Erstattungsgrenze ist keine Zusage, dass jede Fahrt vollständig bezahlt wird.