
Dashcams im Auto: Was in Deutschland erlaubt ist
Eine Dashcam kann nach einem Unfall bei der Aufklärung helfen. Dauerhaftes Filmen ist deshalb aber nicht erlaubt. Worauf es bei Aufnahme, Speicherung und Verwendung ankommt.

16. September 2026
Das Wichtigste auf einen Blick.
Keine Dauerüberwachung: Die gesamte Fahrt vorsorglich zu speichern, ist grundsätzlich unzulässig.
Beweis ist nicht gleich Erlaubnis: Eine gerichtliche Verwertung macht die Aufnahme nicht automatisch rechtmäßig.
Einstellungen prüfen: Loop-Funktion und Parkmodus garantieren keine zulässige Nutzung.
Nach einem Unfall steht häufig Aussage gegen Aussage. Eine kleine Kamera an der Windschutzscheibe soll dann zeigen, was tatsächlich passiert ist. Der Wunsch ist verständlich. Trotzdem dürfen Autofahrer nicht einfach jede Fahrt vollständig aufzeichnen. Entscheidend ist, wie die Dashcam eingesetzt wird – und was anschließend mit den Aufnahmen geschieht.
Die Kamera ist nicht pauschal verboten
Eine Dashcam im Auto zu haben, ist in Deutschland nicht grundsätzlich verboten. Das bedeutet aber keine allgemeine Erlaubnis zum Filmen. Sobald andere Menschen oder Fahrzeugkennzeichen erkennbar erfasst werden, geht es um personenbezogene Daten. Auch private Nutzer müssen dann die Datenschutzregeln beachten.
Eine dauerhafte, anlasslose Aufzeichnung des öffentlichen Verkehrs ist grundsätzlich unzulässig. Der bloße Wunsch, irgendwann Beweismaterial für einen möglichen Unfall zu besitzen, rechtfertigt keine umfassende Überwachung aller anderen Verkehrsteilnehmer. Eine kurze Aufnahme im engen Zusammenhang mit einem konkreten Ereignis kann dagegen zulässig sein. Dabei müssen die Interessen der Beteiligten gegeneinander abgewogen werden.
Eine Loop-Funktion allein genügt nicht
Viele Geräte werben mit einer „Loop-Aufnahme“. Dabei werden ältere Videos überschrieben. Das klingt datensparsam, kann aber bedeuten, dass zunächst viele Stunden Fahrt auf der Speicherkarte bleiben. Allein das spätere Überschreiben macht eine solche Aufzeichnung nicht zulässig.
Entscheidend sind kurze Speicherzeiträume und eine Sicherung nur bei einem konkreten Anlass, etwa einem Unfall. Prüfen Sie außerdem, ob der Erschütterungssensor bei jeder Bodenwelle eine Datei dauerhaft schützt. Nicht mehr benötigte Aufnahmen sind zu löschen. Eine bestimmte Gerätebezeichnung oder Werkseinstellung ersetzt diese Prüfung nicht.
Auch der Parkmodus ist kein Freibrief: Eine Kamera darf nicht einfach den Gehweg oder die Straße fortlaufend überwachen. Dass jemand am geparkten Auto vorbeigeht, ist für sich allein noch kein ausreichender Anlass zur Speicherung.
Vor Gericht gelten andere Fragen
Ob eine Aufnahme rechtmäßig entstanden ist und ob ein Gericht sie als Beweis berücksichtigen darf, sind zwei unterschiedliche Fragen. Der Bundesgerichtshof hat 2018 in einem Unfallhaftpflichtprozess die Verwertung einer Dashcam-Aufnahme zugelassen, obwohl deren Herstellung gegen Datenschutzrecht verstieß.
Daraus folgt keine pauschale Erlaubnis für den Betrieb. Über die Verwertung wird anhand der Umstände entschieden. Datenschutzrechtliche Maßnahmen und Bußgelder können trotzdem drohen. Außerdem zeigt die Kamera nur einen Ausschnitt des Geschehens. Sie garantiert weder eine vollständige Aufklärung noch, dass die Aufnahme die eigene Darstellung bestätigt.
Aufnahmen gehören nicht einfach ins Internet
Ein Video zur Klärung eines Unfalls zu verwenden, ist etwas anderes, als es öffentlich zu verbreiten. Stellen Sie Aufnahmen mit erkennbaren Personen oder Kennzeichen nicht ohne entsprechende rechtliche Grundlage in soziale Netzwerke. Auch das nachträgliche Verpixeln macht eine ursprünglich unzulässige Aufnahme nicht rückwirkend rechtmäßig.
Hinzu kommen Informationspflichten gegenüber den erfassten Personen. Auch bei kurzen, anlassbezogenen Aufnahmen müssen unter anderem Angaben zum Verantwortlichen, zum Zweck und zur Speicherung berücksichtigt werden. Diese Pflichten sind im fahrenden Verkehr schwierig umzusetzen, verschwinden dadurch aber nicht.
Sicher befestigen und vor der Fahrt einstellen
Die Dashcam muss so angebracht sein, dass sie die Sicht nicht beeinträchtigt. Wählen Sie die Einstellungen vor Fahrtbeginn und beschäftigen Sie sich während der Fahrt nicht mit Menüs oder gespeicherten Videos. Eine Kamera soll bei der Dokumentation helfen und keine zusätzliche Ablenkung schaffen.
TIPP: Prüfen Sie vor der Nutzung drei Dinge: Wie lange speichert das Gerät ohne Anlass? Was löst eine dauerhafte Sicherung aus? Und wie werden unnötige Dateien gelöscht? Bleiben diese Fragen in der Anleitung offen, verlassen Sie sich nicht allein auf Werbeaussagen wie „datenschutzkonform“.