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Dauerparken: Wie lange dürfen Auto und Anhänger am selben Ort stehen?

Das Auto steht seit Wochen am Straßenrand, der Anhänger wird nur gelegentlich gebraucht. Wie lange ist das erlaubt – und wann müssen Sie umparken?

Gleicher Parkplatz, unterschiedliche Regeln: Für Autos und abgekoppelte Anhänger gelten verschiedene Vorgaben.

7. September 2026

Das Wichtigste auf einen Blick.

Auto: Auf erlaubten öffentlichen Parkplätzen gilt für zugelassene, verkehrssichere Pkw keine allgemeine Höchstparkdauer.

Anhänger: Ohne Zugfahrzeug sind grundsätzlich höchstens zwei Wochen am selben Ort erlaubt.

Urlaub: Neue Halteverbotsschilder können Umparken nötig machen – auch während Ihrer Abwesenheit.

Sie fahren in den Urlaub oder brauchen Ihr Fahrzeug längere Zeit nicht? Dann stellt sich schnell die Frage, wie lange es am selben Platz stehen bleiben darf. Eine einheitliche Frist für alle Fahrzeuge gibt es nicht. Entscheidend sind die Fahrzeugart, der Abstellort und die dort geltenden Parkregeln. Besonders bei abgekoppelten Anhängern lohnt sich ein genauer Blick.


Auto: Keine allgemeine Höchstparkdauer

Ein zugelassener und verkehrssicherer Pkw darf grundsätzlich auch länger auf einem erlaubten öffentlichen Parkplatz stehen. Eine pauschale Regel, nach der jedes Auto nach zwei Wochen bewegt werden muss, gibt es nicht.

Voraussetzung ist, dass keine zeitliche Begrenzung oder andere Einschränkung gilt. Achten Sie deshalb auf Parkscheibenpflicht, Parkscheinregelungen, Bewohnerparkplätze und Zusatzschilder. Ein freier Platz ist nicht automatisch ein unbegrenzt nutzbarer Parkplatz. Auch Einfahrten und Rettungswege müssen frei bleiben.

Dass ein Auto lange nicht benutzt wird, macht das Parken allein noch nicht unzulässig. Trotzdem sollten Sie das Fahrzeug und die Situation vor Ort nicht wochenlang unbeachtet lassen.


Anhänger ohne Auto: Höchstens zwei Wochen

Für einen abgekoppelten Kraftfahrzeuganhänger gilt im öffentlichen Straßenraum eine besondere Grenze: Er darf höchstens zwei Wochen am selben Ort geparkt werden. Das betrifft beispielsweise den üblichen Transportanhänger, einen Bootsanhänger oder einen abgekoppelten Wohnwagen.

Eine Ausnahme besteht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen. Prüfen Sie dort die Beschilderung und mögliche zusätzliche Bedingungen. Der Anhänger muss außerdem ordnungsgemäß abgestellt und gegen Wegrollen gesichert sein.

Ein paar Meter vor- oder zurückschieben ist keine verlässliche Lösung, um die Frist neu beginnen zu lassen. Maßgeblich ist, dass der bisherige Parkvorgang tatsächlich beendet wird. Wer den Anhänger regelmäßig für längere Zeit nicht benötigt, sollte einen geeigneten privaten Stellplatz einplanen. Das erspart auch Diskussionen über knapp gewordenen Parkraum.


Angekoppelte und schwere Anhänger: Genau hinsehen

Bleibt der Anhänger am Zugfahrzeug angekoppelt, greift die besondere Zwei-Wochen-Grenze für abgekoppelte Anhänger nicht. Die übrigen Parkregeln gelten weiterhin. Das gesamte Gespann muss zulässig stehen und ausreichend Platz lassen.

Bei Anhängern mit mehr als zwei Tonnen zulässiger Gesamtmasse kommt eine weitere Einschränkung hinzu: In reinen und allgemeinen Wohngebieten innerhalb geschlossener Ortschaften ist regelmäßiges Parken zwischen 22 und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen untersagt. Das gilt auch in bestimmten Erholungs-, Kur- und Klinikgebieten. Entsprechend gekennzeichnete Parkplätze sind ausgenommen.

Entscheidend ist die zulässige Gesamtmasse laut Fahrzeugpapieren, nicht das aktuelle Gewicht des leeren Anhängers.


Urlaub: Ein erlaubter Parkplatz kann sich ändern

Für einen Umzug oder eine Baustelle können nachträglich mobile Halteverbotsschilder aufgestellt werden. Ihr Auto kann dadurch im Halteverbot stehen, obwohl beim Abstellen alles in Ordnung war.

Für die Übernahme der Abschleppkosten gilt bei einem ursprünglich rechtmäßig abgestellten Fahrzeug grundsätzlich eine Vorlaufzeit von mindestens drei vollen Tagen zwischen dem Aufstellen der Schilder und dem Abschleppen. Das ist keine pauschale Erlaubnis, ein inzwischen geltendes Halteverbot zu ignorieren.

Organisieren Sie bei längerer Abwesenheit deshalb jemanden, der regelmäßig nach dem Auto und neuen Schildern schaut und das Fahrzeug bei Bedarf auch umstellen kann.


Privater Stellplatz: Die Nutzung vorher klären

Auf einem nicht öffentlich zugänglichen privaten Stellplatz richtet sich die Nutzung nach den Vereinbarungen mit dem Eigentümer oder Vermieter. Klären Sie bei einem gemieteten Platz vorher, ob dort auch Anhänger oder Wohnwagen länger stehen dürfen.

Ein Supermarktparkplatz ist dagegen keine frei verfügbare Dauerparkfläche. Dort gelten die ausgeschilderten Bedingungen des Betreibers.

TIPP: Notieren Sie beim Abstellen eines abgekoppelten Anhängers das Datum und setzen Sie rechtzeitig eine Erinnerung. Für längere Standzeiten ist ein geeigneter privater Stellplatz meist die entspanntere Lösung.

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