
E-Auto-Förderung 2026: Wer bis zu 6.000 Euro bekommt
Für den Kauf oder das Leasing eines neuen Elektroautos sind bis zu 6.000 Euro Zuschuss möglich. Entscheidend sind Antriebsart, Haushaltseinkommen und Kinderzahl – außerdem müssen Antrag und Zulassung zusammenpassen.

21. September 2026
Das Wichtigste auf einen Blick.
Bis zu 6.000 Euro: Die höchste Förderung erhalten Haushalte mit niedrigem Einkommen und mindestens zwei berücksichtigungsfähigen Kindern für ein reines Elektroauto.
Einkommen richtig prüfen: Entscheidend ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen aus den maßgeblichen Steuerbescheiden, nicht das Bruttogehalt.
Fristen beachten: Antrag spätestens zwölf Monate nach der Zulassung stellen und das geförderte Fahrzeug mindestens 36 Monate halten.
Ein neues Elektroauto kaufen oder leasen und einen staatlichen Zuschuss erhalten: Das ist 2026 wieder möglich. Seit dem 19. Mai können Privatpersonen Anträge stellen. Berücksichtigt werden förderfähige Neuwagen mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2026. Die beworbenen 6.000 Euro bekommt allerdings nicht jeder Haushalt.
Wer die Förderung beantragen kann
Das Programm richtet sich an volljährige Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Deutschland. Das Fahrzeug muss auf die antragstellende Person zugelassen und dem Privatvermögen zugeordnet sein. Auch Selbstständige können daher als Privatpersonen teilnehmen; ein Fahrzeug im Betriebsvermögen fällt nicht darunter.
Die Einkommensgrenze liegt grundsätzlich bei 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Mit einem berücksichtigungsfähigen Kind steigt sie auf 85.000 Euro, mit zwei oder mehr Kindern auf 90.000 Euro. Berücksichtigt werden höchstens zwei minderjährige Kinder im Haushalt mit entsprechendem Kindergeldnachweis.
Gemeint ist nicht das Bruttogehalt. Grundlage ist grundsätzlich der Durchschnitt der zu versteuernden Einkommen aus den beiden aktuellsten Einkommensteuerbescheiden, die höchstens drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Bei Ehepaaren, eingetragenen Lebenspartnerschaften und eheähnlichen Gemeinschaften zählt das Einkommen beider Partner.
Welche Fahrzeuge infrage kommen
Gefördert werden Kauf und Leasing erstmals zugelassener Neufahrzeuge der Klasse M1, insbesondere Pkw. Dazu zählen reine Batterieelektroautos, Brennstoffzellenfahrzeuge sowie bestimmte Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender. Gebrauchtwagen sind ausgeschlossen.
Für Plug-in-Hybride und Range-Extender-Fahrzeuge mit Erstzulassung bis zum 30. Juni 2027 gilt: Sie dürfen nach Typgenehmigung höchstens 60 Gramm CO₂ pro Kilometer ausstoßen oder müssen mindestens 80 Kilometer elektrisch fahren können. Eines dieser Kriterien genügt. Prüfen Sie dafür die Angaben im CoC-Dokument, der EU-Konformitätsbescheinigung.
Wie sich der Zuschuss zusammensetzt
Für reine Elektroautos beträgt die Basisförderung 3.000 Euro. Bei förderfähigen Plug-in-Hybriden und Range-Extender-Fahrzeugen sind es 1.500 Euro. Hinzu kommen Einkommens- und Kinderzuschläge. Für Brennstoffzellenfahrzeuge gelten dieselben Fördersätze wie für reine Batterieelektroautos.
Förderbaustein | Zuschuss |
Reines Elektroauto: Basis | 3.000 € |
Förderfähiger Plug-in-Hybrid oder Range Extender: Basis | 1.500 € |
Haushaltseinkommen bis einschließlich 60.000 € | zusätzlich 1.000 € |
Haushaltseinkommen bis einschließlich 45.000 € | weitere 1.000 € |
Je berücksichtigungsfähigem Kind, höchstens zwei | zusätzlich je 500 € |
Beispiel: Ein Haushalt mit 40.000 Euro maßgeblichem Jahreseinkommen und zwei berücksichtigungsfähigen Kindern erhält für ein reines Elektroauto 3.000 Euro Basisförderung, 2.000 Euro Einkommenszuschlag und 1.000 Euro Kinderzuschlag. Zusammen sind das 6.000 Euro. Ohne Kinder wären es bei gleichem Einkommen 5.000 Euro; für einen förderfähigen Plug-in-Hybrid mit zwei Kindern 4.500 Euro.
So läuft der Antrag ab
Der Antrag wird nach der Zulassung gestellt und muss spätestens zwölf Monate danach eingereicht werden. Zuständig ist das BAFA; die digitale Antragstellung läuft über die Förderzentrale Deutschland. Für die eigene Anmeldung benötigen Sie eine BundID mit Online-Ausweisfunktion oder ELSTER-Zertifikat. Benutzername und Passwort allein reichen nicht.
Halten Sie die maßgeblichen Steuerbescheide, Fahrzeugdaten und Ihre Bankverbindung bereit. Je nach Fall kommen Kindergeldnachweise sowie bei Plug-in-Hybriden oder Range-Extender-Fahrzeugen das CoC-Dokument hinzu. Achten Sie darauf, dass Antragsteller und eingetragener Fahrzeughalter übereinstimmen.
36 Monate Haltefrist einplanen
Das geförderte Fahrzeug muss mindestens 36 Monate auf die geförderte Person zugelassen bleiben. Das gilt auch beim Leasing: Eine zu kurze Laufzeit passt nicht zur Förderbedingung. Pro Person ist die Förderung nur einmal möglich. Ein vorzeitiger Verkauf oder eine Abmeldung kann eine Rückforderung auslösen.
TIPP: Prüfen Sie die Förderbedingungen vor der Unterschrift und planen Sie den Kauf auch ohne sofortige Auszahlung des Zuschusses. Die Bewilligung erfolgt erst nach der Prüfung; die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.