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E-Scooter: Neue Haftung, neue Regeln – was Sie wissen sollten

Für E-Scooter gelten strengere Haftungsregeln. Weitere Änderungen folgen 2027. Was das für Fahrer, private Halter und andere Verkehrsteilnehmer bedeutet.

Schwarzer E-Scooter auf einer gepflasterten Abstellfläche neben Fahrradständern, dahinter ein freier Gehweg.

13. Oktober 2026

Das Wichtigste auf einen Blick.

Seit dem 1. Oktober 2026 können E-Scooter-Halter auch ohne eigenes Verschulden für Unfallschäden haften. Geschädigte sollen dadurch leichter Schadensersatz erhalten.

Ab März 2027 werden mehrere Verkehrsregeln an die Regeln für Fahrräder angeglichen. Unerlaubtes Gehwegfahren und die Mitnahme einer zweiten Person werden teurer.

Neue technische Anforderungen betreffen Fahrzeuge ab Baujahr 2027. Bereits zugelassene ältere E-Scooter dürfen grundsätzlich weiter genutzt werden.

Mal eben zum Bahnhof, zum Einkauf oder durch die Stadt: E-Scooter sind für kurze Wege praktisch. Doch was passiert, wenn jemand angefahren wird oder über einen abgestellten Roller stürzt?

Hier setzt eine Gesetzesänderung an, die bereits seit dem 1. Oktober 2026 gilt. Daneben kommen 2027 weitere Vorgaben hinzu. Für den Überblick lohnt es sich, Unfallhaftung, Verkehrsregeln und technische Anforderungen getrennt zu betrachten.


Halter können auch ohne eigenes Verschulden haften

Bei E-Scootern gilt jetzt eine sogenannte Gefährdungshaftung. Das bedeutet: Ein Halter kann für Schäden durch den Betrieb seines Fahrzeugs verantwortlich sein, obwohl ihm kein persönlicher Fehler nachgewiesen wird. Das betrifft grundsätzlich auch private Halter, nicht nur Verleihunternehmen.

Besonders bei Mietrollern war es für Unfallopfer bisher schwierig, den Fahrer zu ermitteln und dessen Verschulden nachzuweisen. Die neue Regelung soll die Durchsetzung berechtigter Ansprüche erleichtern.

Auch für Fahrer hat sich etwas geändert: Ihr Verschulden wird grundsätzlich vermutet. Sie können sich jedoch entlasten, indem sie nachweisen, dass sie den Schaden nicht schuldhaft verursacht haben. Die konkrete Haftung hängt weiterhin vom Unfallhergang ab.


Versicherungsschutz bleibt unverzichtbar

Eine eigene Haftpflichtversicherung für den E-Scooter ist bereits vorgeschrieben. Die neue Haftungsregel führt diese Pflicht also nicht erst ein. Zum erlaubten Betrieb gehören außerdem eine Betriebserlaubnis und eine gültige Versicherungsplakette.

Wer einen eigenen Roller besitzt oder innerhalb der Familie weitergibt, sollte die Versicherungsunterlagen kennen. Prüfen Sie vor der nächsten Fahrt, ob der Schutz besteht und welche Bedingungen für die Nutzung gelten.

Auch das Abstellen verdient Aufmerksamkeit. Ein Roller sollte standsicher stehen und ausreichend Platz für Menschen mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen lassen. Ein achtlos abgestelltes Fahrzeug kann zum Unfallhindernis werden.


Ab März 2027 ändern sich Verkehrsregeln

Ab dem 1. März 2027 gilt das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ grundsätzlich auch für E-Scooter. Damit können entsprechend freigegebene Gehwege oder Fußgängerzonen genutzt werden, sofern keine örtliche Einschränkung entgegensteht.

Eine allgemeine Erlaubnis zum Gehwegfahren ist das nicht. Auf freigegebenen Gehwegen gilt Schrittgeschwindigkeit. Fußgänger dürfen weder gefährdet noch behindert werden; gegebenenfalls müssen Fahrende warten.

Auch der Grünpfeil speziell für den Radverkehr darf dann mit dem E-Scooter genutzt werden. Vor dem Rechtsabbiegen bei Rot muss angehalten werden.

Zugleich steigen die Verwarnungsgelder für unerlaubtes Gehwegfahren und das Fahren zu zweit. Die Mitnahme einer zweiten Person bleibt verboten – unabhängig davon, wie kurz die Strecke ist.


Müssen ältere Roller nachgerüstet werden?

Für neu produzierte E-Scooter ab Baujahr 2027 werden unter anderem Blinker vorgeschrieben. Hinzu kommen strengere technische Sicherheitsanforderungen.

Wer bereits einen älteren Roller mit gültiger Betriebserlaubnis besitzt, muss ihn wegen dieser Neuerungen grundsätzlich weder ersetzen noch nachrüsten. Bremsen, Beleuchtung und der übrige verkehrssichere Zustand müssen selbstverständlich weiterhin stimmen.

Wer einen Kauf plant, sollte deshalb neben Reichweite und Preis auch die Betriebserlaubnis, Ausstattung und Ersatzteilversorgung prüfen.


TIPP: Machen Sie vor der nächsten Fahrt einen kurzen Check: Versicherungsplakette gültig, Bremsen in Ordnung, Licht funktionsfähig? Planen Sie außerdem einen sicheren Abstellplatz ein. Rücksicht endet nicht mit dem Ausschalten des Motors.

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