
Führerscheinklassen: Was dürfen Sie fahren – und wann gelten 4,25 Tonnen?

Pkw, Motorrad oder Wohnmobil: Die Führerscheinklasse entscheidet, was Sie fahren dürfen. Wir erklären die wichtigsten Unterschiede und was hinter der höheren Gewichtsgrenze für Klasse B steckt.
Das Wichtigste auf einen Blick.
Klasse B: Grundsätzlich für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse.
4,25 Tonnen: Erweiterungen sind vorgesehen, gelten aber nicht pauschal für alle Fahrzeuge.
Anhänger prüfen: B, B96 und BE erlauben unterschiedliche Fahrzeugkombinationen.
Ein Transporter für den Umzug, ein Wohnwagen für den Urlaub oder ein größeres Wohnmobil: Reicht dafür der eigene Führerschein? Entscheidend sind Fahrzeugart, zulässige Gesamtmasse und gegebenenfalls der Anhänger. Gerade die angekündigte Grenze von 4,25 Tonnen sorgt dabei für Fragen.
Klasse B: Grundsätzlich bleiben es 3,5 Tonnen
Mit Klasse B dürfen Sie grundsätzlich Kraftfahrzeuge bis 3.500 Kilogramm zulässiger Gesamtmasse fahren. Neben dem Fahrer sind höchstens acht weitere Sitzplätze erlaubt. Die Klassen AM und L sind eingeschlossen.
Gemeint ist die erlaubte Gesamtmasse des Fahrzeugs einschließlich Personen und Gepäck. Ein Fahrzeug mit höherer zulässiger Gesamtmasse wird deshalb nicht allein dadurch zum Fahrzeug der Klasse B, dass es leer gefahren wird.
Bereits heute besteht eine begrenzte Ausnahme: Bestimmte alternativ angetriebene Fahrzeuge zur G üterbeförderung dürfen in Deutschland bis 4.250 Kilogramm mit Klasse B gefahren werden. Dafür muss die Fahrerlaubnis seit mindestens zwei Jahren bestehen. Ein Anhänger ist ausgeschlossen. Das Mehrgewicht muss ausschließlich durch den alternativen Antrieb entstehen; die Ladekapazität darf dadurch nicht steigen.
4,25 Tonnen: Was künftig erweitert werden soll
Die neue europäische Führerscheinregelung sieht weitere Möglichkeiten für Klasse B vor. Dabei sind zwei Fälle zu unterscheiden:
Alternative Antriebe: Für November 2027 ist eine Erweiterung auf Fahrzeuge bis 4.250 Kilogramm vorgesehen. Nach mindestens zwei Jahren mit Klasse B soll die bisherige Beschränkung auf Güterbeförderung und Fahrten im Inland entfallen. Diese Regelung betrifft Fahrzeuge ohne Anhänger. Wohnmobile fallen ausdrücklich nicht unter diese automatische Erweiterung.
Wohnmobile: Für sie ist eine eigene Erweiterung bis 4.250 Kilogramm vorgesehen. Der deutsche Verordnungsentwurf sieht dafür eine zusätzliche Schulung und einen entsprechenden Führerscheineintrag vor. Diese Änderung ist für November 2029 vorgesehen.
Für Ihre heutige Fahrzeugwahl gilt daher: Die angekündigten Erweiterungen sind noch keine allgemeine Erlaubnis, mit Klasse B jedes Fahrzeug bis 4,25 Tonnen zu fahren. Maßgeblich bleiben die jeweils geltenden deutschen Vorschriften und Ihre eingetragenen Berechtigungen.
Anhänger: B, B96 oder BE?
Bei Anhängern gelten eigene Grenzen. Mit Klasse B sind Anhänger bis 750 Kilogramm zulässiger Gesamtmasse erlaubt. Wiegt der Anhänger laut Papieren mehr, darf die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger höchstens 3.500 Kilogramm betragen.
B96 erweitert die Berechtigung für Gespanne mit einem Anhänger über 750 Kilogramm auf insgesamt höchstens 4.250 Kilogramm. Dafür ist eine Fahrerschulung erforderlich. B96 ist eine Schlüsselzahl, keine eigenständige Führerscheinklasse.
BE erlaubt hinter einem Zugfahrzeug der Klasse B einen Anhänger mit bis zu 3.500 Kilogramm zulässiger Gesamtmasse.
Die 4,25 Tonnen bei B96 beziehen sich auf das gesamte Gespann. Sie erlauben kein einzelnes Wohnmobil dieses Gewichts. Zusätzlich müssen die technischen Grenzen des Zugfahrzeugs eingehalten werden.
Weitere Führerscheinklassen im Überblick
Die folgende Übersicht nennt die wichtigsten Einsatzbereiche. Je nach Klasse kommen Altersgrenzen und weitere Voraussetzungen hinzu.
Klasse | Typischer Einsatz und wichtige Grenze |
AM | Kleinkrafträder und bestimmte Leichtfahrzeuge, in der Regel bis 45 km/h. |
A1 | Motorräder bis 125 cm³, 11 kW und höchstens 0,1 kW/kg. |
A2 | Motorräder bis 35 kW und 0,2 kW/kg; das Ausgangsmodell darf höchstens 70 kW haben. |
A | Motorräder ohne Leistungsbegrenzung. |
C1 / C1E | C1: Fahrzeuge über 3,5 bis 7,5 Tonnen, ausgenommen Busse. C1E: entsprechende schwerere Gespanne bis 12 Tonnen. |
C / CE | C: schwere Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen, ausgenommen Busse. CE ergänzt Anhänger über 750 Kilogramm. |
D1 / D1E | Kleinbusse für höchstens 16 Fahrgäste, maximal acht Meter lang; D1E ergänzt Anhänger über 750 Kilogramm. |
D / DE | Busse für mehr als acht Fahrgäste; DE ergänzt Anhänger über 750 Kilogramm. |
L / T | Unter anderem Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke. L: bis 40 km/h, mit Anhänger höchstens 25 km/h Fahrgeschwindigkeit. T: bis 60 km/h, unter 18 Jahren höchstens 40 km/h. |
Unser Tipp
Prüfen Sie vor dem Kauf oder der Anmietung eines größeren Fahrzeugs Ihren Führerschein und die Fahrzeugpapiere gemeinsam. Lassen Sie bei Unsicherheit die konkrete Kombination von einer Fahrschule oder Fahrerlaubnisbehörde prüfen. So wissen Sie vor der ersten Fahrt, ob Ihre Berechtigung ausreicht.