
H-Kennzeichen: Voraussetzungen, Vorteile und Unterlagen
Nicht jedes alte Auto bekommt automatisch ein H-Kennzeichen. Entscheidend sind Alter, Erhaltungszustand und ein Oldtimer-Gutachten. Auch finanziell lohnt sich ein Vergleich.

22. September 2026
Das Wichtigste auf einen Blick.
Alter plus Zustand: Mindestens 30 Jahre seit dem ersten Inverkehrbringen und ein passender Erhaltungszustand sind Voraussetzung.
Gutachten erforderlich: Die Einstufung als Oldtimer erfolgt durch eine Begutachtung nach § 23 StVZO.
Vorteile vergleichen: Das H ermöglicht die Einfahrt in Umweltzonen ohne Plakette, spart aber nicht bei jedem Fahrzeug Steuern.
Ihr Auto wird 30 Jahre alt – bekommt es jetzt automatisch ein H am Kennzeichen? Nein. Das historische Kennzeichen ist für Fahrzeuge gedacht, die als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut erhalten werden. Neben dem Alter zählen deshalb auch Zustand und Originalität. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann Vorteile nutzen. Ein H-Kennzeichen ist aber weder Pflicht für jedes alte Fahrzeug noch in jedem Fall die günstigste Lösung.
30 Jahre allein reichen nicht
Das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Oldtimer-Begutachtung vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sein. Maßgeblich ist normalerweise das Datum der Erstzulassung, nicht allein das Baujahr. Ein Auto aus dem Jahr 1996 erfüllt die Altersvoraussetzung daher nicht automatisch schon am 1. Januar 2026.
Zusätzlich muss es weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, gut erhalten sein und der Pflege des automobilen Kulturguts dienen. Ein perfekter Museumszustand ist nicht erforderlich. Erhebliche Schäden oder unsachgemäße Veränderungen können einer Anerkennung jedoch entgegenstehen. Zulässige zeitgenössische Umbauten sind möglich. Welche Änderungen akzeptiert werden, sollte vor größeren Arbeiten mit der Prüfstelle geklärt werden.
Ohne Oldtimer-Gutachten geht es nicht
Für die Einstufung benötigen Sie ein Gutachten nach § 23 StVZO. Ein dazu berechtigter Sachverständiger, Prüfer oder Prüfingenieur beurteilt, ob das Fahrzeug die Anforderungen erfüllt. Im Rahmen dieser Begutachtung gehört grundsätzlich auch eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung dazu.
Das Oldtimer-Gutachten ist keine Marktwertermittlung. Für den Versicherungsschutz kann daher zusätzlich eine Bewertung des Fahrzeugwertes nötig sein. Auch nach Erteilung des H-Kennzeichens muss der passende Erhaltungszustand bestehen bleiben. Das H befreit nicht von den vorgeschriebenen Hauptuntersuchungen.
Welche Vorteile bringt das H?
Bei ganzjähriger Zulassung beträgt der gesetzliche jährliche Steuersatz für einen Pkw mit H-Kennzeichen pauschal 191,73 Euro, für ein Motorrad 46,02 Euro. Ob das günstiger ist, hängt vom Fahrzeug ab. Gerade bei kleineren Motoren oder einer günstigen regulären Besteuerung kann das normale Kennzeichen finanziell besser passen. Gutachten, Zulassung und neue Schilder verursachen zusätzlich einmalige Kosten.
Fahrzeuge mit H-Kennzeichen dürfen die deutschen Umweltzonen ohne Umweltplakette befahren. Andere örtliche Verkehrsverbote werden dadurch nicht pauschal aufgehoben. Eine garantierte Wertsteigerung oder automatisch günstigere Versicherung ist mit dem H ebenfalls nicht verbunden.
Alltagsfahrten und Saison sind möglich
Das H-Kennzeichen beschränkt die Nutzung nicht auf Oldtimertreffen. Alltagsfahrten sind grundsätzlich möglich. Davon zu unterscheiden sind die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags: Spezielle Oldtimertarife können beispielsweise eine begrenzte Jahresfahrleistung oder ein zusätzliches Alltagsfahrzeug voraussetzen.
Wer seinen Klassiker nur einen Teil des Jahres fährt, kann H- und Saisonkennzeichen kombinieren. Außerhalb des eingetragenen Saisonzeitraums darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehr genutzt oder auf öffentlichen Flächen abgestellt werden. Ein geeigneter privater Stellplatz gehört deshalb zur Planung.
Diese Unterlagen sollten Sie vorbereiten
Für einen üblichen Zulassungsvorgang sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten. Der genaue Umfang hängt davon ab, ob das Fahrzeug bereits zugelassen ist, neu auf Sie zugelassen wird oder aus dem Ausland kommt:
• Gültiger Ausweis; beim Reisepass gegebenenfalls ein ergänzender Anschriftnachweis.
• Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II.
• Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO und erforderlicher HU-Nachweis.
• Versicherungsbestätigung, soweit für den Vorgang erforderlich, sowie SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer.
• Vorhandene Kennzeichenschilder, wenn diese ersetzt oder entstempelt werden müssen.
• Bei Vertretung eine Vollmacht und die erforderlichen Ausweisnachweise.
Für Privatkunden in Holzminden und Höxter unterstützt der KFZ Zulassungsservice Iris Schulz bei der Zulassung. Stellen Sie die Unterlagen zusammen und bringen Sie die benötigten Originalpapiere zur Abgabe mit. Einen Hol- und Bringservice bieten wir nicht an.
TIPP: Vergleichen Sie vor der Umstellung die bisherige Steuer und Versicherung mit den Kosten der H-Zulassung. Klären Sie Umbauten zunächst mit der Prüfstelle und den passenden Versicherungsschutz mit Ihrem Versicherer. So passt die Zulassung zu Ihrem Fahrzeug und Ihrer tatsächlichen Nutzung.