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Kartenzahlung an Ladesäulen: Was ab 2027 gilt

Spontan laden und mit Karte bezahlen: An neueren Schnellladepunkten ist das bereits vorgeschrieben. Ab 2027 kommen bestimmte ältere Stationen hinzu – aber längst nicht alle.

Hand mit einer Bankkarte am kontaktlosen Zahlungsterminal einer Ladesäule, daneben ein angeschlossenes graues Elektroauto.

22. September 2026

Das Wichtigste auf einen Blick.

Ab 50 kW: Seit dem 13. April 2024 neu errichtete, kostenpflichtige öffentliche Ladepunkte müssen Karten- oder kontaktlose Kartenzahlung ermöglichen.

Ab 2027: Die Nachrüstung betrifft bestimmte ältere Ladepunkte ab 50 kW entlang des TEN-V-Straßennetzes und auf sicheren und gesicherten Parkplätzen.

Preis prüfen: Kartenzahlung ist bequem, aber nicht automatisch günstiger als das Laden über Ihren bestehenden Ladevertrag.

Sie möchten unterwegs Strom nachladen, haben aber weder die passende App noch eine Ladekarte dabei? Die direkte Zahlung mit einer Bankkarte erleichtert solche Ladestopps. Trotzdem funktioniert sie noch nicht an jeder öffentlichen Ladesäule. Entscheidend sind vor allem das Alter der Anlage, ihre Ladeleistung und teilweise auch der Standort.

 

Spontan laden ohne Kundenkonto

 

Beim sogenannten Ad-hoc-Laden nutzen Sie einen öffentlich zugänglichen Ladepunkt für einen einzelnen Ladevorgang. Dafür brauchen Sie weder eine dauerhafte Vertragsbindung noch ein Kundenkonto beim Ladeanbieter. Sie wählen den Ladepunkt, akzeptieren den angezeigten Preis und bezahlen mit einem angebotenen Zahlungsmittel.

 

Eine solche spontane Nutzung ist von der klassischen Ladekarte zu unterscheiden: Die Ladekarte gehört zu einem Ladevertrag. Eine Kredit- oder Debitkarte dient dagegen unmittelbar der Bezahlung. Auch automatisch startende Ladeverfahren ersetzen die vorgeschriebene Möglichkeit zum spontanen Laden nicht.

 

Welche neueren Ladepunkte Karten akzeptieren müssen

 

Für kostenpflichtige, öffentlich zugängliche Ladepunkte, die seit dem 13. April 2024 neu errichtet und in Betrieb genommen wurden, gelten die europäischen AFIR-Vorgaben. Ab 50 Kilowatt Ladeleistung ist ein Zahlungskartenleser oder ein kontaktloses Bezahlgerät erforderlich, das zumindest Zahlungskarten lesen kann.

 

Bei weniger als 50 Kilowatt kann stattdessen eine sichere internetbasierte Zahlung ohne Registrierung angeboten werden. Dazu kann eine per QR-Code erreichbare Bezahlseite gehören. An einer typischen 11- oder 22-kW-Säule muss deshalb nicht zwingend ein Kartenterminal vorhanden sein.

 

Ein gemeinsames Terminal darf mehrere Ladepunkte desselben Standorts bedienen. Schauen Sie also auch nach einem zentralen Bezahlautomaten. Maßgeblich ist die Leistung des Ladepunkts, nicht die Ladeleistung, die Ihr Fahrzeug gerade tatsächlich abruft.

 

Was sich am 1. Januar 2027 ändert

 

Ab diesem Datum werden auch bestimmte ältere, kostenpflichtige Ladepunkte ab 50 Kilowatt einbezogen. Betroffen sind öffentlich zugängliche Stationen entlang des transeuropäischen Straßennetzes, kurz TEN-V, sowie auf sogenannten sicheren und gesicherten Parkplätzen. Letzteres ist eine besondere rechtliche Kategorie und meint nicht jeden beleuchteten Parkplatz.

 

Fehlt dort bislang eine entsprechende Bezahlmöglichkeit, müssen Betreiber nachrüsten. Für ältere Ladepunkte außerhalb dieser Bereiche ergibt sich aus dieser EU-Regel keine allgemeine Pflicht, bis 2027 Kartenterminals einzubauen. Auch danach werden die Bezahlmöglichkeiten daher je nach Standort unterschiedlich sein.

 

Nicht jede Bankkarte funktioniert überall

 

Die Vorgaben verlangen ein in der EU weitverbreitetes elektronisches Zahlungsmittel. Daraus folgt keine Pflicht, sämtliche Kartensysteme zu akzeptieren. Prüfen Sie die Kartenlogos am Terminal: Eine Girocard wird nicht automatisch überall angenommen, nur weil dort Kartenzahlung möglich ist.

 

Auch das Bezahlen mit einer im Smartphone hinterlegten Karte kann funktionieren, sofern das Terminal und das hinterlegte Kartensystem unterstützt werden. Eine vertraute Ladekarte oder Lade-App kann als zusätzliche Möglichkeit weiterhin sinnvoll sein.

 

Vor dem Start den Preis vergleichen

 

Einfacher bezahlen bedeutet nicht automatisch günstiger laden. Der direkte Preis an der Säule kann vom Preis Ihres Ladevertrags abweichen. Vergleichen Sie deshalb den Kilowattstundenpreis und mögliche zusätzliche Gebühren, bevor Sie den Ladevorgang freigeben.

 

Bei den seit dem 13. April 2024 neu errichteten Ladepunkten ab 50 Kilowatt muss der Ad-hoc-Preis auf den geladenen Kilowattstunden beruhen. Ein zusätzliches Minutenentgelt gegen lange Belegung ist möglich; beide Preisbestandteile müssen vor dem Start an der Station erkennbar sein. Unter 50 Kilowatt können weitere Bestandteile wie Startgebühren hinzukommen, die ebenfalls vorher klar zugänglich sein müssen.

 

TIPP: Prüfen Sie vor dem Bezahlen die Ladepunktnummer, die akzeptierten Karten und den vollständigen Tarif. Folgen Sie anschließend der Anleitung an der Säule und kontrollieren Sie am Fahrzeug, ob der Ladevorgang tatsächlich begonnen hat.

 

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