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Kennzeichen verloren oder gestohlen – was jetzt?

Am Auto fehlt plötzlich ein Nummernschild? Jetzt sind eine schnelle Meldung und neue Kennzeichen nötig. Wir erklären, was Sie zuerst tun sollten und welche Unterlagen Sie dafür bereithalten müssen.

Mann mit Smartphone neben einem grauen Auto mit leerem vorderem Kennzeichenhalter auf einer Einfahrt.

10. Oktober 2026

Das Wichtigste auf einen Blick.

Nicht weiterfahren: Schon ein fehlendes vorgeschriebenes Kennzeichenschild verhindert die reguläre Weiterfahrt.

Schnell melden: Bei Diebstahl zur Polizei; die Umkennzeichnung erledigt die Zulassungsbehörde.

Neue Kombination: Das bisherige Kennzeichen wird gesperrt – auch wenn nur ein Schild fehlt.

Sie kommen zum geparkten Auto zurück und sehen nur noch den leeren Kennzeichenhalter. Oder Sie bemerken nach einer Fahrt, dass ein Schild fehlt. Ob verloren oder gestohlen: Einfach ein neues Schild mit derselben Nummer bestellen reicht jetzt nicht aus. Entscheidend ist, den Vorfall zu melden und die Umkennzeichnung vorzubereiten.

 

Nicht einfach weiterfahren

 

Fehlt an Ihrem Pkw eines der vorgeschriebenen Kennzeichenschilder, dürfen Sie damit nicht regulär am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Das gilt auch dann, wenn das zweite Schild noch vorhanden ist. Eine Anzeige bei der Polizei ersetzt das fehlende Kennzeichen nicht.

 

Ein Pappschild mit aufgeschriebener Nummer ist ebenfalls kein zulässiger Ersatz. Fahren Sie deshalb nicht einfach mit dem betroffenen Auto zur Polizei oder Zulassungsstelle. Steht das Fahrzeug unterwegs, klären Sie mit Polizei oder Pannendienst, wie Sie vorgehen und gegebenenfalls einen Transport organisieren.

 

Diebstahl anzeigen, Verlust melden

 

Bei einem Diebstahl verständigen Sie möglichst schnell die Polizei und erstatten Anzeige. Lassen Sie sich eine Bestätigung geben und bewahren Sie das Aktenzeichen auf. Notieren Sie, welches Schild fehlt und wann und wo Sie den Verlust bemerkt haben. Auch bei einem begründeten Diebstahlsverdacht ist die Polizei die richtige Anlaufstelle.

 

Ist das Kennzeichen verloren gegangen, melden Sie dies unverzüglich der zuständigen Zulassungsbehörde. Dort wird eine Erklärung über den Verlust benötigt. Je nach Sachverhalt kann zusätzlich eine Versicherung an Eides statt verlangt werden. Informieren Sie auch Ihre Kfz-Versicherung über den Vorfall.

 

Warum Sie eine neue Kombination bekommen

 

Die Zulassungsstelle teilt Ihrem Fahrzeug eine andere Buchstaben-Zahlen-Kombination zu. Die bisherige Kombination wird gesperrt, damit verloren gegangene oder gestohlene Schilder nicht einfach weiterverwendet werden können. Das betrifft auch Ihr bisheriges Wunschkennzeichen.

 

Fehlt nur eines der beiden Pkw-Schilder, müssen trotzdem beide ersetzt werden. Das verbliebene Schild legen Sie der Zulassungsstelle vor. Die Fahrzeugpapiere werden an das neue Kennzeichen angepasst. Eine andere noch freie Wunschkombination können Sie bei der Umkennzeichnung anfragen.

 

Ein beschädigtes, aber noch vorhandenes Schild ist ein anderer Fall: Hier kann ein Ersatz mit der bisherigen Kombination möglich sein. Verwechseln Sie diesen Vorgang nicht mit dem Verlust eines Kennzeichens.

 

Diese Unterlagen sollten Sie vorbereiten

 

Für die Umkennzeichnung sollten Privatkunden insbesondere folgende Unterlagen bereithalten:

 

• Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung.

 

• Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, also Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief, im Original.

 

• Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung.

 

• Noch vorhandenes Kennzeichenschild.

 

• Verlusterklärung beziehungsweise bei Diebstahl die polizeiliche Anzeigenbestätigung.

 

• Bei Vertretung: Vollmacht sowie die erforderlichen Ausweisdokumente von Halter und bevollmächtigter Person.

 

Der Kreis Höxter nennt diese grundlegenden Nachweise für die Umkennzeichnung. Klären Sie für Ihren konkreten Fall in Holzminden oder Höxter vorab, welche Formulare und ergänzenden Unterlagen erforderlich sind. Fragen Sie dabei auch, ob eine neue eVB benötigt wird. Liegt der Fahrzeugbrief bei einer finanzierenden Bank, stimmen Sie die Bereitstellung rechtzeitig ab.

 

Nach dem Wechsel auch an die Versicherung denken

 

Neben den Behördengebühren entstehen Kosten für neue Schilder. Weitere Gebühren können beispielsweise für ein Wunschkennzeichen oder eine erforderliche eidesstattliche Versicherung hinzukommen. Einen einheitlichen Gesamtpreis gibt es deshalb nicht.

 

Teilen Sie Ihrer Versicherung die neue Kennzeichenkombination mit. Prüfen Sie außerdem, wo die alte Nummer noch hinterlegt ist, etwa bei einer Parkberechtigung. Bewahren Sie die Unterlagen zum Verlust oder Diebstahl auf, falls später Rückfragen zur bisherigen Kombination kommen.

 

TIPP: Kontrollieren Sie beim Anbringen der neuen Schilder auch die Halterungen. Beschädigte Clips oder lockere Befestigungen sollten ersetzt werden. Eine sichere Montage verhindert nicht jeden Diebstahl, senkt aber das Risiko, ein Schild während der Fahrt zu verlieren.

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