
Lkw-Fahrverbot am Sonntag: Was gilt für Transporter und Anhänger?
Dürfen Sie sonntags mit einem gemieteten Transporter umziehen oder mit einem Pferdeanhänger unterwegs sein? Entscheidend sind Fahrzeug, Anhänger und der Zweck der Fahrt.

15. Oktober 2026
Das Wichtigste auf einen Blick.
Sonntags von 0 bis 22 Uhr: Betroffen sind geschäftsmäßige oder bezahlte Gütertransporte mit Lkw über 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhänger.
Private Nutzung zählt: Rein private Umzüge sowie Sport- und Freizeitfahrten fallen grundsätzlich nicht unter dieses Fahrverbot.
Feiertage regional prüfen: In Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gelten teilweise unterschiedliche Feiertagsfahrverbote.
Welche Fahrzeuge sind betroffen?
Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt in Deutschland von 0 bis 22 Uhr für geschäftsmäßige oder bezahlte Gütertransporte einschließlich damit verbundener Leerfahrten. Betroffen sind Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhänger.
Gerade der zweite Punkt wird leicht übersehen: Mit Anhänger können auch kleinere Lkw unter das Verbot fallen. Ein Transporter mit Lkw-Zulassung ist deshalb nicht automatisch ausgenommen, nur weil er höchstens 3,5 Tonnen wiegen darf.
Umgekehrt bedeutet eine Lkw-Zulassung allein noch nicht, dass jede Sonntagsfahrt verboten ist. Der Fahrtzweck spielt eine entscheidende Rolle.
Private Fahrten: Umzug, Pferdeanhänger und Camping
Wer ausschließlich privat unterwegs ist und keine geschäftsmäßige oder bezahlte Güterbeförderung durchführt, fällt grundsätzlich nicht unter dieses Verbot.
Ein typisches Beispiel ist der eigene Umzug mit einem gemieteten Transporter. Dass Sie für das Fahrzeug Miete bezahlen, macht Ihren privaten Möbeltransport noch nicht zu einer bezahlten Transportdienstleistung.
Auch ein Wohnwagen oder Pferdeanhänger hinter einem Lkw darf ausschließlich privaten Sport- und Freizeitzwecken dienen, ohne dass deshalb das Sonntagsfahrverbot greift. Entsprechendes gilt für private Fahrten mit einem Oldtimer-Lkw zu einer Oldtimerveranstaltung.
Anders kann es aussehen, wenn Waren für einen Betrieb transportiert werden. Auch die Beförderung eigener Unternehmensgüter kann erfasst sein. Eine gesonderte Rechnung für den Transport ist dafür nicht zwingend erforderlich.
Wichtig: Entscheidend ist die tatsächliche Nutzung. Die bloße Bezeichnung „Privatfahrt“ ersetzt diese Prüfung nicht.
Holzminden und Höxter: Auf die Landesgrenze achten
Bei regionalen Feiertagen unterscheiden sich Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Für unsere Region ist das besonders relevant:
Am Reformationstag, dem 31. Oktober, gilt das Feiertagsfahrverbot in Niedersachsen, aber nicht allein wegen dieses Feiertags in Nordrhein-Westfalen.
An Fronleichnam und Allerheiligen gilt es in Nordrhein-Westfalen, aber nicht allein wegen dieser Feiertage in Niedersachsen.
Maßgeblich ist, wo Sie fahren. Eine Strecke über die Landesgrenze kann deshalb unterschiedliche Regeln berühren. Fällt der betreffende Tag auf einen Sonntag, greift ohnehin das Sonntagsfahrverbot in beiden Ländern.
Welche Ausnahmen gibt es?
Bestimmte Transporte sind gesetzlich ausgenommen, etwa die Beförderung bestimmter frischer Lebensmittel oder Pannenhilfe im Notfall. Daraus folgt jedoch keine allgemeine Ausnahme für sämtliche Lebensmitteltransporte oder jede eilige Lieferung.
Für andere dringende Transporte kann eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde erforderlich sein. Zeitdruck oder wirtschaftliche Vorteile allein reichen als Begründung nicht aus. Eine notwendige Genehmigung muss vor der Fahrt vorliegen.
TIPP: Prüfen Sie vor einer Sonntagsfahrt mit Transporter oder Anhänger drei Dinge: Welche Fahrzeugart liegt vor, welche zulässige Gesamtmasse ist eingetragen und welchem Zweck dient die Fahrt? Bei Zweifeln schildern Sie der Straßenverkehrsbehörde die konkrete Fahrzeugkombination und die geplante Nutzung. So lässt sich die Frage gezielt klären.