
Mit dem Auto ins Ausland: Diese Dokumente sollten mit
Führerschein, Fahrzeugschein und Ausweis gehören ins Reisegepäck. Doch wann braucht man zusätzlich eine Versicherungskarte oder Vollmacht – und reicht der digitale Fahrzeugschein?

17. Oktober 2026
Das Wichtigste auf einen Blick.
Den Fahrzeugschein im Ausland weiterhin im Papieroriginal mitnehmen.
Ausweis und Führerschein vor der Abreise auf Gültigkeit prüfen.
Bei geliehenen Fahrzeugen Vollmacht und Auslandsfreigabe klären.
Die Koffer sind gepackt, das Auto ist vollgetankt und die Route steht. Aber sind auch die richtigen Dokumente dabei? Was im Alltag selten gebraucht wird, kann bei einer Kontrolle oder einem Unfall im Ausland entscheidend sein. Ein kurzer Unterlagencheck gehört deshalb zur Reisevorbereitung – auch für Länder, die Sie nur durchfahren.
Ausweis und Führerschein: Zwei verschiedene Aufgaben
Der Führerschein weist Ihre Fahrberechtigung nach. Er ersetzt jedoch keinen Personalausweis oder Reisepass. Nehmen Sie deshalb für jede mitreisende Person ein gültiges, für das Reiseziel anerkanntes Reisedokument mit. Das gilt auch für Kinder.
Für deutsche Staatsangehörige genügt innerhalb der EU grundsätzlich ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Außerhalb der EU können andere Anforderungen gelten, etwa eine bestimmte Restgültigkeit des Reisepasses. Prüfen Sie diese rechtzeitig für das Urlaubsland und die Transitländer.
Ein gültiger deutscher EU-Führerschein wird in der gesamten EU anerkannt. Außerhalb der EU kann zusätzlich ein Internationaler Führerschein oder eine Übersetzung erforderlich sein. Der Internationale Führerschein ersetzt den nationalen Führerschein nicht: Beide gehören zusammen ins Gepäck.
Fahrzeugschein: Im Ausland weiterhin auf Papier
Die Zulassungsbescheinigung Teil I, besser bekannt als Fahrzeugschein, gehört bei Auslandsfahrten im Original dazu. Eine Kopie oder ein Foto auf dem Smartphone ersetzt das Papierdokument nicht.
Das gilt derzeit auch dann, wenn Sie in Deutschland bereits den digitalen Fahrzeugschein in der i-Kfz-App nutzen. Für Fahrten ins Ausland muss die Papierversion weiterhin mitgenommen werden.
Die Zulassungsbescheinigung Teil II, also der Fahrzeugbrief, gehört dagegen nicht zur normalen Urlaubsfahrt. Lassen Sie dieses wichtige Dokument sicher zu Hause. Es sollte keinesfalls dauerhaft im Handschuhfach liegen.
Versicherung: Nachweis und Telefonnummer griffbereit
Die deutsche Kfz-Haftpflichtversicherung gilt grundsätzlich in der gesamten EU. Daraus folgt aber nicht, dass jede zusätzliche Versicherungsleistung überall im gleichen Umfang greift. Prüfen Sie insbesondere bei Kasko, Schutzbrief und Pannenhilfe, welche Länder und Leistungen eingeschlossen sind.
Hilfreich ist die Internationale Versicherungskarte, häufig noch „Grüne Karte“ genannt. Sie enthält wichtige Angaben zum Fahrzeug und zur Versicherung. Innerhalb der EU ist sie grundsätzlich nicht vorgeschrieben, kann die Abwicklung eines Unfalls aber erleichtern. Für andere Reiseziele kann sie erforderlich sein.
Fragen Sie Ihren Versicherer vor der Abreise nach dem passenden Nachweis und dem Schutz für Ihre gesamte Route. Packen Sie außerdem einen Europäischen Unfallbericht ein und speichern Sie die Schaden- und Pannenrufnummern.
Geliehenes Auto: Die Erlaubnis mitnehmen
Sie fahren mit dem Auto eines Angehörigen, mit einem Firmenwagen oder einem Mietfahrzeug? Dann sollten Sie zusätzlich klären, ob die Auslandsfahrt erlaubt ist und welche Nachweise verlangt werden.
Bei einem privat geliehenen Fahrzeug ist eine schriftliche Benutzungsvollmacht sinnvoll. Je nach Reiseland können besondere Anforderungen gelten. Eine einfache handschriftliche Erklärung reicht deshalb nicht automatisch überall aus.
Bei Miet-, Leasing- und Firmenwagen sollten Sie die Vertragsbedingungen prüfen und erforderliche Genehmigungen vorab einholen. Gerade bei Mietwagen sind Grenzübertritte nicht grundsätzlich in jedes Land erlaubt.
Kopien helfen – ersetzen aber keine Originale
Bewahren Sie zusätzliche Kopien oder geschützte digitale Sicherungen getrennt von den Originalen auf. Bei Verlust können sie helfen, Dokumente zu identifizieren und Ersatz zu organisieren. Die erforderlichen Originale ersetzen sie jedoch nicht.
Lassen Sie Ausweise und andere wichtige Unterlagen bei einer Pause nicht offen oder dauerhaft im abgestellten Fahrzeug zurück.
TIPP: Legen Sie spätestens zwei Wochen vor der Abreise eine kleine Reisemappe an. Prüfen Sie dabei Gültigkeit, Vollständigkeit und die aktuellen Einreisehinweise für jedes Land auf Ihrer Route. Fehlende Unterlagen lassen sich dann noch rechtzeitig beschaffen.
