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Nach einem Autounfall: Diese fünf Fehler sollten Sie vermeiden

Ein Unfall passiert in Sekunden. Wer danach besonnen handelt, schützt sich und andere – und vermeidet zusätzliche Schwierigkeiten bei der Schadenregulierung.

Person mit Warnweste fotografiert einen Blechschaden, während eine zweite Person einen Unfallbericht bereithält.

9. Oktober 2026

Das Wichtigste auf einen Blick.

Sichern Sie zuerst die Unfallstelle und helfen Sie Verletzten – die eigene Sicherheit hat dabei Vorrang.

Dokumentieren Sie Schäden und Kontaktdaten sorgfältig, ohne vorschnell ein Schuldanerkenntnis zu unterschreiben.

Melden Sie den Schaden zeitnah Ihrer Versicherung und verständigen Sie bei Verletzten, größeren Schäden oder Streit die Polizei.

Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit, ein Zusammenstoß beim Ausparken oder ein Auffahrunfall: Danach sind viele Menschen aufgeregt und unsicher. Was muss zuerst passieren? Brauche ich die Polizei? Und welche Angaben sind für die Versicherung wichtig?

Nicht alles muss sofort geklärt werden. Die Sicherheit steht an erster Stelle. Diese fünf Fehler sollten Sie vermeiden.


1. Die Unfallstelle nicht absichern

Halten Sie sofort an, schalten Sie die Warnblinkanlage ein und verschaffen Sie sich einen Überblick. Ziehen Sie möglichst vor dem Aussteigen eine Warnweste an. Stellen Sie das Warndreieck mit ausreichendem Abstand auf und achten Sie dabei unbedingt auf den Verkehr.

Bringen Sie sich und andere aus dem Gefahrenbereich. Auf der Autobahn ist der Bereich hinter der Schutzplanke, soweit sicher erreichbar, der richtige Warteplatz.

Sind Menschen verletzt, leisten Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten Erste Hilfe und verständigen Sie den Rettungsdienst unter 112. Bei geringfügigen Schäden sollen fahrbereite Fahrzeuge unverzüglich beiseitegefahren werden. Für Fotos darf niemand den Verkehr gefährden.


2. Vorschnell die Verantwortung übernehmen

Sätze wie „Ich bin an allem schuld“ helfen am Unfallort nicht weiter. Unter Stress lässt sich häufig noch gar nicht zuverlässig beurteilen, wie es zum Zusammenstoß kam.

Unterschreiben Sie deshalb kein pauschales Schuldanerkenntnis und keine ungeprüfte Zahlungszusage. Halten Sie stattdessen die tatsächlichen Beobachtungen fest.

Ein sachlich ausgefüllter Unfallbericht ist etwas anderes als ein Schuldbekenntnis. Prüfen Sie vor Ihrer Unterschrift trotzdem sorgfältig, ob Angaben, angekreuzte Kästchen und Skizze stimmen. Bei Unstimmigkeiten sollten Sie keine gemeinsame Darstellung bestätigen, die Sie für falsch halten.


3. Beweise und Kontaktdaten vergessen

Sobald die Situation sicher ist, dokumentieren Sie die Schäden und die Unfallumgebung. Hilfreich sind Übersichtsaufnahmen sowie Detailfotos von Beschädigungen, Verkehrszeichen und vorhandenen Spuren.

Notieren Sie Namen und Anschriften der Beteiligten, Kennzeichen und Versicherungsangaben. Tauschen Sie für Rückfragen möglichst auch Telefonnummern aus.

Gibt es Zeugen, fragen Sie nach deren Kontaktdaten. Ein Europäischer Unfallbericht im Handschuhfach hilft dabei, unter Stress nichts Wesentliches zu vergessen.


4. Den Schaden zu spät melden

Informieren Sie Ihre eigene Kfz-Haftpflichtversicherung zeitnah, wenn eine Mitverantwortung möglich ist oder die andere Seite Ansprüche gegen Sie erhebt. Wollen Sie Ihre Kaskoversicherung nutzen, melden Sie auch dort den Schaden.

Beachten Sie die Meldefristen und Vorgaben Ihres Versicherungsvertrags. Warten Sie nicht darauf, dass sich die andere Person zuerst kümmert.

Eine verspätete Meldung bedeutet nicht automatisch, dass der gesamte Versicherungsschutz entfällt. Sie kann aber die Aufklärung erschweren und je nach Umständen Nachteile verursachen.


5. Ohne ausreichende Klärung wegfahren

Bei einem kleinen Blechschaden und vollständig ausgetauschten Daten ist die Polizei nicht immer erforderlich. Bei Verletzten, größeren Schäden, Streit über den Ablauf oder Verdacht auf Alkohol beziehungsweise Drogen sollten Sie sie verständigen. Bei Miet- und Firmenwagen können zusätzliche vertragliche Vorgaben gelten.

Haben Sie ein geparktes Fahrzeug beschädigt und der Besitzer ist nicht da, reicht ein Zettel an der Windschutzscheibe nicht aus. Es bestehen Warte- und Feststellungspflichten. Kontaktieren Sie die Polizei, bevor Sie die Situation eigenmächtig als erledigt betrachten.


TIPP: Legen Sie einen Unfallbericht und einen Stift ins Handschuhfach. Speichern Sie außerdem die Schadenhotline Ihrer Versicherung im Handy. Diese kleine Vorbereitung spart im Ernstfall unnötige Sucherei.

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