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Punkte in Flensburg – auch ohne Autofahrt möglich

Wer Fahrrad oder E-Scooter fährt, kann ebenfalls Punkte bekommen. Bestimmte Verstöße können sogar die Fahrerlaubnis fürs Auto gefährden.

Auch ohne Auto gelten die Verkehrsregeln: Verstöße mit Fahrrad oder E-Scooter können Folgen für den Führerschein haben.

15. September 2026

Das Wichtigste auf einen Blick.

Fahrrad: Auch ein Rotlichtverstoß auf dem Rad kann einen Punkt in Flensburg bringen.

E-Scooter: Beim Alkohol gelten grundsätzlich die Regeln für Kraftfahrzeuge.

Fahrerlaubnis: Fehlende Fahreignung kann auch unterhalb von acht Punkten zur Entziehung führen.

Das Auto bleibt stehen, nach Hause geht es mit dem Fahrrad oder einem E-Scooter. Damit ist der Führerschein automatisch aus dem Spiel? Dieser Gedanke kann teuer werden. Auch auf zwei Rädern gelten Verkehrsregeln, und schwere Verstöße können Folgen haben, die weit über ein Bußgeld hinausgehen.

 

Dabei muss man unterscheiden: Nicht jeder Fehler bringt Punkte, und ein einzelner Punkt bedeutet noch keinen Führerscheinverlust. Besonders bei Alkohol kann jedoch zusätzlich die grundsätzliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen geprüft werden.

 

Auch mit dem Fahrrad gibt es Punkte

 

Wer mit dem Fahrrad eine rote Ampel missachtet, kann neben einem Bußgeld einen Punkt im Fahreignungsregister erhalten. Die genaue Geldbuße hängt unter anderem davon ab, wie lange die Ampel bereits rot war und ob andere gefährdet wurden oder ein Schaden entstand.

 

Solche Punkte gehören zum persönlichen Punktekonto. Sie werden nicht getrennt danach gesammelt, ob der Verstoß mit dem Auto oder dem Fahrrad begangen wurde. Ein bereits belastetes Konto kann deshalb auch durch eine Fahrt ohne Auto weiter anwachsen.

 

Umgekehrt führt nicht jedes Verwarnungs- oder Bußgeld automatisch zu Punkten. Entscheidend ist der konkrete, im Punktesystem erfasste Verstoß. Die Höhe einer Rechnung allein sagt darüber nicht genug aus.

 

Alkohol auf dem Fahrrad kann den Autoführerschein gefährden

 

Ab 1,6 Promille gilt eine Fahrradfahrt als Fahrt in absolut fahruntüchtigem Zustand und damit als Straftat. Schon ab 0,3 Promille kann es strafbar werden, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen hinzukommen, etwa Schlangenlinien oder ein alkoholbedingter Unfall.

 

Bei einer Fahrradfahrt mit mindestens 1,6 Promille wird außerdem eine medizinisch-psychologische Untersuchung, kurz MPU, zur Klärung der Fahreignung angeordnet. Wird dabei die fehlende Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen festgestellt, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden – obwohl bei der Fahrt kein Auto beteiligt war.

 

Die 1,6-Promille-Grenze ist deshalb keine Empfehlung, bis knapp darunter Fahrrad zu fahren. Auch wesentlich weniger Alkohol kann Wahrnehmung, Gleichgewicht und Reaktion beeinträchtigen.

 

Beim E-Scooter gelten strengere Alkoholregeln

 

Ein E-Scooter ist rechtlich ein Kraftfahrzeug. Für Alkohol gelten deshalb grundsätzlich dieselben Regeln wie beim Autofahren. Wer unter 21 Jahre alt ist oder sich in der Führerschein-Probezeit befindet, muss das Alkoholverbot beachten.

 

Für die übrigen Fahrer gilt die 0,5-Promille-Grenze. Schon ab 0,3 Promille können alkoholbedingte Ausfallerscheinungen eine Straftat begründen. Ab 1,1 Promille liegt absolute Fahruntüchtigkeit vor. Je nach Fall drohen Bußgeld oder Strafe, Punkte sowie ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis.

 

Dass für einen gewöhnlichen E-Scooter kein Führerschein benötigt wird, schützt also einen vorhandenen Autoführerschein nicht. Der Roller ist nach einem feuchtfröhlichen Abend keine sichere Ausweichlösung.

 

Punkte und Fahreignung sind zwei unterschiedliche Fragen

 

Im Punktesystem ist bei acht oder mehr Punkten grundsätzlich die Entziehung der Fahrerlaubnis vorgesehen; dabei gelten gesetzliche Verfahrensstufen. Bei fehlender Fahreignung kann die Fahrerlaubnis aber auch unabhängig von dieser Punktegrenze entzogen werden.

 

Eine Alkoholfahrt kann deshalb Folgen auslösen, obwohl zuvor kaum oder keine Punkte vorhanden waren. Das bloße Bezahlen einer Geldbuße oder Geldstrafe erledigt nicht zwangsläufig eine zusätzlich laufende Prüfung durch die Fahrerlaubnisbehörde.

 

TIPP: Organisieren Sie die Heimfahrt vor dem ersten alkoholischen Getränk – beispielsweise mit Bus, Bahn, Taxi oder einer nüchternen Begleitperson am Steuer. Fahrrad und E-Scooter sollten dann ebenfalls stehen bleiben.

 

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