
Schleppen oder Abschleppen: Was ist erlaubt?
Ein liegen gebliebenes Auto zur Werkstatt ziehen – das kann erlaubt sein. Ein Fahrzeug einfach am Seil überführen dagegen nicht. Entscheidend ist der Anlass.

18. Oktober 2026
Das Wichtigste auf einen Blick.
Ein liegen gebliebenes Auto zur Werkstatt ziehen – das kann erlaubt sein. Ein Fahrzeug einfach am Seil überführen dagegen nicht. Entscheidend ist der Anlass.
Eine geplante Überführung am Seil ist grundsätzlich verbotenes Schleppen.
Beide Fahrzeuge müssen beim Abschleppen das Warnblinklicht einschalten.
Das Auto bleibt liegen und ein Bekannter bietet an, es zur Werkstatt zu ziehen. Darf man das? Grundsätzlich ja – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Denn rechtlich macht es einen Unterschied, ob ein Fahrzeug abgeschleppt oder geschleppt wird. Die folgenden Regeln gelten für Deutschland.
Abschleppen: Hilfe bei einer Panne
Beim Abschleppen geht es um Nothilfe: Ein Fahrzeug ist wegen einer Panne oder eines Schadens nicht mehr betriebsfähig und lässt sich vor Ort nicht ohne Weiteres wieder fahrbereit machen.
Die Fahrt sollte auf dem kürzesten Weg zur nächsten geeigneten Werkstatt führen. Eine lange Fahrt zur bevorzugten Werkstatt am Wohnort ist damit nicht automatisch erlaubt.
Ein leerer Tank allein rechtfertigt das Abschleppen dagegen grundsätzlich nicht. Hier muss zunächst Kraftstoff beschafft oder die Pannenhilfe gerufen werden.
Schleppen: Keine einfache Lösung für Überführungen
Wird ein Auto ohne solchen Pannenanlass auf seinen eigenen Rädern hinter einem anderen Fahrzeug hergezogen, handelt es sich um Schleppen. Kraftfahrzeuge dürfen grundsätzlich nicht einfach wie Anhänger benutzt werden.
Ein gekauftes, abgemeldetes Auto am Seil nach Hause zu ziehen, ist deshalb keine zulässige Abkürzung zur Überführung. Dass jemand darin sitzt, lenkt und bremst, ändert daran nichts. Auch ein bereits bekannter Defekt macht eine geplante Transportfahrt nicht automatisch zur erlaubten Pannenhilfe.
Für das Schleppen kann die zuständige Behörde eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Ohne entsprechende Ausnahme kommt für solche Transporte beispielsweise ein geeigneter Fahrzeuganhänger oder ein Transportfahrzeug infrage.
Seil, Stange und Warnblinker
Beim privaten Abschleppen müssen beide Fahrzeuge das Warnblinklicht einschalten. Funktioniert es am Pannenfahrzeug nicht, scheidet das übliche Abschleppen mit Seil oder Stange aus.
Der Abstand zwischen den Fahrzeugen darf höchstens fünf Meter betragen. Seil oder Stange müssen deutlich erkennbar sein, beispielsweise durch ein rotes Tuch. Verwenden Sie geeignete Ausrüstung und die dafür vorgesehenen Abschleppösen.
Eine Abschleppstange erleichtert das Einhalten des Abstands. Trotzdem muss die Person im hinteren Fahrzeug aufmerksam mitlenken und mitbremsen. Bei abgestelltem Motor können Bremskraft- und Lenkunterstützung fehlen – beides erfordert dann deutlich mehr Kraft.
Lässt sich das Pannenauto nicht sicher lenken oder bremsen, gehört der Transport in professionelle Hände.
Autobahn und Führerschein: Das gilt
Bleibt das Auto auf der Autobahn liegen, muss das Gespann die Autobahn an der nächsten Ausfahrt verlassen. Wer außerhalb der Autobahn liegen bleibt, darf zum Abschleppen nicht auf die Autobahn auffahren. Auch dann nicht, wenn die Werkstatt darüber schneller erreichbar wäre.
Krafträder dürfen nicht abgeschleppt werden. Ein Motorrad am Seil hinter einem Auto herzuziehen, ist somit verboten.
Für die Person im ziehenden Fahrzeug genügt beim echten Abschleppen die Fahrerlaubnis für dieses Fahrzeug. Bei einem üblichen Pkw reicht daher Klasse B; ein Anhängerführerschein ist dafür nicht zusätzlich erforderlich. Diese Erleichterung darf nicht auf eine geplante Schleppfahrt übertragen werden.
Automatik und Elektroauto: Erst ins Handbuch schauen
Ob ein Fahrzeug auf eigenen Rädern gezogen werden darf, hängt auch von seiner Technik ab. Bei Automatikfahrzeugen können Strecke und Geschwindigkeit begrenzt sein. Elektroautos müssen häufig vollständig verladen werden. Maßgeblich sind die Vorgaben des Herstellers.
TIPP: Prüfen Sie vor dem Abschleppen die Betriebsanleitung und vereinbaren Sie Strecke und Verständigungszeichen. Wenn die technische Eignung unklar ist, rufen Sie die Pannenhilfe – ein falscher Abschleppversuch kann zusätzliche Schäden verursachen.
