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SEPA-Mandat bei der Zulassung: Von welchem Konto darf die Kfz-Steuer abgehen?

Zur Fahrzeugzulassung gehört meist auch ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer. Doch muss das Konto dem Fahrzeughalter gehören? Welche Angaben und Unterschriften Sie vorbereiten sollten.

Eine Frau unterschreibt ein Formular am Tisch; daneben liegen Autoschlüssel und eine Dokumentenmappe, im Hintergrund steht ein graues Auto.

15. Oktober 2026

Das Wichtigste auf einen Blick.

Für die Zulassung ist grundsätzlich ein SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer erforderlich.

Die Steuer darf auch von einem anderen Konto abgebucht werden. Dann müssen Kontoinhaber und Fahrzeughalter unterschreiben.

Eine neue Bankverbindung für die Kfz-Steuer melden Sie dem Zoll – beispielsweise über das Zoll-Portal.

Die Fahrzeugpapiere liegen bereit, die eVB-Nummer ist da und das Wunschkennzeichen reserviert. Bei der Vorbereitung einer Zulassung fehlt trotzdem manchmal ein unscheinbares Dokument: das SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer. Eine falsche IBAN oder eine fehlende Unterschrift kann den Ablauf verzögern. Deshalb lohnt es sich, dieses Formular genauso sorgfältig vorzubereiten wie die übrigen Unterlagen.


Wofür wird das SEPA-Mandat benötigt?

Mit dem Mandat erlauben Sie dem Zoll, die Kraftfahrzeugsteuer vom angegebenen Konto abzubuchen. Für die Zulassung eines Fahrzeugs ist diese Einzugsermächtigung grundsätzlich erforderlich. Sie wird zusammen mit den Zulassungsunterlagen eingereicht beziehungsweise im vorgesehenen Onlineverfahren erteilt.

Das Mandat betrifft die Kfz-Steuer. Es ersetzt weder die Versicherungsbestätigung noch eine Vollmacht für die Zulassung. Auch die Gebühren der Zulassungsstelle werden dadurch nicht automatisch bezahlt. Diese Unterlagen und Zahlungen haben jeweils einen eigenen Zweck.


Muss das Konto dem Fahrzeughalter gehören?

Nein. Die Kfz-Steuer kann auch vom Konto einer anderen Person eingezogen werden. Das ist beispielsweise praktisch, wenn innerhalb einer Familie ein Elternteil die Steuer für das Fahrzeug des erwachsenen Kindes übernimmt.

Wichtig ist, dass die Angaben eindeutig sind: Wer ist Fahrzeughalter, und wem gehört das Konto? Sind das unterschiedliche Personen, müssen sowohl der Kontoinhaber als auch der Fahrzeughalter an den dafür vorgesehenen Stellen unterschreiben. Eine eingetragene IBAN allein genügt dann nicht.

Durch die Zahlung von einem anderen Konto wechselt übrigens nicht der Fahrzeughalter. Das Mandat regelt den Einzug der Steuer und ersetzt keine Umschreibung des Fahrzeugs.


Welche Angaben sollten Sie kontrollieren?

Verwenden Sie das für die Kfz-Steuer vorgesehene Formular und tragen Sie Namen, Anschrift und Bankverbindung sorgfältig ein. Prüfen Sie besonders die IBAN: Ein Zahlendreher ist schnell passiert, fällt beim flüchtigen Durchsehen aber oft nicht auf.

Achten Sie außerdem auf das Datum und die vorgesehenen Unterschriftsfelder. Wird ein fremdes Konto genutzt, sollten Sie das Formular rechtzeitig mit dem Kontoinhaber abstimmen. So müssen fehlende Angaben nicht erst kurz vor dem Zulassungstermin nachgeholt werden.

Wenn jemand die Zulassung für Sie erledigt, gehört die erforderliche Vollmacht zusätzlich zu den Unterlagen. Sie ersetzt das SEPA-Mandat nicht. Auch ein bereits vorhandenes Mandat für ein anderes Auto sollten Sie nicht einfach als ausreichend voraussetzen.


Was passiert bei einem Kontowechsel?

Ändert sich später Ihre Bankverbindung, müssen Sie die Änderung für die Kfz-Steuer dem Zoll mitteilen. Eine Nachricht an die Versicherung reicht dafür nicht aus.

Im Zoll-Portal können Sie die Bankverbindung über die Funktion „SEPA-Mandat ändern“ aktualisieren. Für die erstmalige Zuordnung benötigen Sie das Kennzeichen und die zugehörige Kraftfahrzeugsteuernummer. Achten Sie bei mehreren Fahrzeugen darauf, welche davon die Änderung betrifft.

Wechselt nicht nur die IBAN, sondern auch die Person, die die Steuer bezahlt, ist ein neues Mandat erforderlich. Erledigen Sie solche Änderungen möglichst vor der nächsten Abbuchung.


TIPP

Legen Sie das ausgefüllte SEPA-Mandat direkt zu Ihren Fahrzeugunterlagen. Kontrollieren Sie vor der Abgabe noch einmal die IBAN und alle erforderlichen Unterschriften. Gerade bei einem abweichenden Kontoinhaber lässt sich damit eine unnötige Rückfrage vermeiden.

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