
TÜV-Plakette richtig lesen: Farben, Prüffristen und überzogene Termine
Wann muss Ihr Fahrzeug zur Hauptuntersuchung? Was Farben und Zahlen auf der Plakette bedeuten, welche Prüffristen gelten und wann ein verspäteter Termin zusätzliche Kosten verursacht.

20. Oktober 2026
Das Wichtigste auf einen Blick.
Die Zahl ganz oben zeigt den HU-Monat, die Zahl in der Mitte das Jahr.
Private Pkw müssen erstmals nach drei Jahren zur HU, anschließend alle zwei Jahre.
Mehr als zwei Monate überzogen: Neben einem Verwarnungsgeld wird auch die HU teurer.
„Wann muss mein Auto wieder zum TÜV?“ Ein Blick auf das hintere Kennzeichen genügt meistens. Die runde Prüfplakette verrät den nächsten Termin – wenn man sie richtig liest.
Gemeint ist die gesetzliche Hauptuntersuchung, kurz HU. Sie wird nicht nur vom TÜV durchgeführt, sondern auch von anderen anerkannten Prüforganisationen, beispielsweise DEKRA, GTÜ oder KÜS.
So lesen Sie die HU-Plakette
Die beiden Ziffern in der Mitte stehen für das Jahr der nächsten Hauptuntersuchung. Die Zahl, die auf der Plakette ganz oben steht, bezeichnet den Monat.
Steht beispielsweise oben eine 10 und in der Mitte 26, muss das Fahrzeug spätestens bis Ende Oktober 2026 zur HU. Es geht also um den nächsten fälligen Termin, nicht um das Datum der letzten Prüfung.
Die schwarzen Markierungen rund um die Zahl zwölf erleichtern das Erkennen der Plakettenstellung aus größerer Entfernung. Für Sie reicht der Blick auf die oberste Monatszahl und die Jahreszahl in der Mitte.
Den Termin finden Sie außerdem im HU-Bericht und in der Zulassungsbescheinigung Teil I.
Welche Bedeutung haben die Farben?
Die Farbe kennzeichnet das Fälligkeitsjahr. Sie sagt nichts über die Schadstoffklasse oder den technischen Zustand des Fahrzeugs aus.
Nächste HU im Jahr | Plakettenfarbe |
2026 | Blau |
2027 | Gelb |
2028 | Braun |
2029 | Rosa |
2030 | Grün |
2031 | Orange |
Die Farben wiederholen sich alle sechs Jahre. Deshalb bleibt die Jahreszahl in der Mitte entscheidend.
Ein Beispiel: Besteht ein normaler privater Pkw im Oktober 2026 seine regelmäßige HU, erhält er üblicherweise eine braune Plakette für Oktober 2028.
Wer muss wie oft zur Hauptuntersuchung?
Die Frist hängt von Fahrzeugart, zulässiger Gesamtmasse und teilweise der Nutzung ab. Für die üblichen privat genutzten Fahrzeuge gelten folgende Abstände:
Fahrzeug | Erste HU nach Erstzulassung | Danach |
Pkw, auch Elektro-Pkw | 36 Monate | alle 24 Monate |
Motorräder | 24 Monate | alle 24 Monate |
Anhänger bis einschließlich 750 kg | 36 Monate | alle 24 Monate |
Gebremste Anhänger über 750 kg bis 3,5 t, auch Wohnwagen | 24 Monate | alle 24 Monate |
Wohnmobile bis einschließlich 3,5 t | 36 Monate | alle 24 Monate |
Wohnmobile über 3,5 bis 7,5 t | 24 Monate | bis zum Alter von sechs Jahren alle 24, danach alle 12 Monate |
Wohnmobile über 7,5 t | 12 Monate | alle 12 Monate |
Für besondere Nutzungen gelten andere Regeln. Taxis müssen beispielsweise jährlich zur HU. Auch für schwere Nutzfahrzeuge gelten kürzere Fristen und teilweise zusätzliche Sicherheitsprüfungen.
Ein normales privat genutztes Auto muss allein wegen seines hohen Alters nicht jährlich zur HU. Auch bei wenig gefahrenen, weiterhin zugelassenen Fahrzeugen bleibt der Termin grundsätzlich verbindlich.
Was passiert, wenn der Termin überschritten wird?
Eine erlaubte zweimonatige Schonfrist gibt es nicht. Die HU muss spätestens im angegebenen Monat durchgeführt werden. Bei normalen Pkw, Motorrädern und anderen nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen gelten folgende Regelsätze:
Überschreitung | Verwarnungs- oder Bußgeld |
Mehr als zwei bis einschließlich vier Monate | 15 Euro |
Mehr als vier bis einschließlich acht Monate | 25 Euro |
Mehr als acht Monate | 60 Euro und ein Punkt in Flensburg |
Bei sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen greifen strengere Regelungen.
Zusätzlich ist bei einer Überschreitung um mehr als zwei Monate eine erweiterte HU vorgeschrieben. Dafür erhöht sich das HU-Entgelt um 20 Prozent. Diesen Aufschlag erhebt die Prüfstelle; er ist kein Bußgeld.
Eine Rückdatierung findet nicht statt. Beim normalen Pkw richtet sich der nächste Zweijahrestermin nach dem tatsächlichen Untersuchungsmonat.
Durchgefallen: Die Nachprüfung nicht vergessen
Wer wegen erheblicher Mängel keine neue Plakette erhält, muss die Mängel unverzüglich beheben lassen und das Fahrzeug innerhalb eines Monats zur Nachprüfung vorstellen. Danach ist grundsätzlich wieder eine vollständige HU erforderlich.
Diese Monatsfrist ist keine pauschale Erlaubnis, mit einem mangelhaften Fahrzeug weiterzufahren. Entscheidend sind die festgestellten Mängel und die Vorgaben im Prüfbericht.
TIPP: Tragen Sie den HU-Termin mit einer Erinnerung vier Wochen vorher in Ihren Kalender ein. So bleibt Zeit für die Terminbuchung und gegebenenfalls notwendige Reparaturen.
