
THG-Prämie fürs E-Auto: So sichern Sie sich den jährlichen Bonus

Sie fahren ein Elektroauto und haben sich noch nicht mit der THG-Prämie beschäftigt? Dann lohnt sich ein Blick darauf. Hinter der Abkürzung steckt die „Treibhausgasminderungsquote“. Sie ermöglicht es Haltern reiner Batterieautos, die gesetzlich anrechenbare Treibhausgasminderung ihres Fahrzeugs zu vermarkten.
Das Wichtigste auf einen Blick.
Rein elektrisch: Die THG-Prämie gibt es für reine Batterieautos, nicht für Plug-in-Hybride.
Angebote vergleichen: Prämienhöhe, Auszahlung und Vertragslaufzeit unterscheiden sich je nach Anbieter.
Frist beachten: Für 2026 gilt beim Umweltbundesamt der 15. November. Anbieter können ihre Annahme früher schließen.
Woher kommt das Geld?
Unternehmen, die Kraftstoffe in Verkehr bringen, müssen deren Treibhausgasbilanz verbessern. Dafür können sie unter anderem anrechenbaren Strom aus Elektrofahrzeugen nutzen. Bei privaten E-Autos wird dafür eine pauschale Strommenge angesetzt.
In der Praxis übernehmen spezialisierte Dienstleister die Abwicklung und Vermarktung. Einen Teil des Erlöses erhalten die Fahrzeughalter als Prämie. Das Umweltbundesamt prüft die Voraussetzungen und stellt die Bescheinigung aus; es zahlt Ihnen selbst keine Prämie. Die Auszahlung entsteht aus einem Vertrag mit dem jeweiligen Anbieter.
Welche Autos sind berechtigt?
Für den üblichen jährlichen THG-Bonus eines E-Pkw muss es sich um ein reines Batterieelektroauto handeln. Plug-in-Hybride sind ausgeschlossen. Entscheidend ist grundsätzlich die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist – also der eingetragene Halter.
Auch ein finanziertes oder geleastes Elektroauto kann infrage kommen. Prüfen Sie beim Leasing zusätzlich Ihren Vertrag und bereits getroffene Vereinbarungen zur THG-Quote, bevor Sie einen Anbieter beauftragen.
Die Berechnung erfolgt pauschal. Für diesen Bonus müssen Sie deshalb weder Ihre gefahrenen Kilometer noch einzelne private Ladevorgänge nachweisen. Mehr zu fahren erhöht die pauschal angerechnete Strommenge nicht.
Wie hoch ist die THG-Prämie?
Einen festen staatlichen Eurobetrag gibt es nicht. Der Marktpreis der Quote und die Bedingungen des Dienstleisters bestimmen, wie viel bei Ihnen ankommt. Angebote können sich deshalb deutlich unterscheiden und im Jahresverlauf verändern.
Achten Sie beim Vergleich auf diese Punkte:
Ist die Auszahlung fest zugesagt oder variabel?
Welche Bedingungen gelten für die beworbene Summe?
Wann wird das Geld überwiesen?
Gilt der Vertrag nur für ein Jahr?
Verlängert er sich automatisch, und welche Kündigungsfrist gilt?
Ein hoher „Bis zu“-Betrag ist keine verbindliche Zusage. Vergleichen Sie den tatsächlich zugesicherten Auszahlungsbetrag und lesen Sie die Vertragsbedingungen vor der Anmeldung.
Wie funktioniert die Beantragung?
Üblicherweise melden Sie sich online bei einem THG-Dienstleister an. Als Fahrzeugnachweis laden Sie eine gut lesbare Kopie oder ein Foto der Zulassungsbescheinigung Teil I hoch – also des Fahrzeugscheins. Der Anbieter übernimmt anschließend die Einreichung beim Umweltbundesamt.
Kontrollieren Sie vor dem Absenden Halterangaben und Fahrzeugdaten. Bewahren Sie die Bestätigung und die vereinbarten Auszahlungsbedingungen auf. So können Sie später nachvollziehen, für welches Jahr Sie welchen Auftrag erteilt haben.
Welche Frist gilt – und fallen Steuern an?
Für die Fahrzeugpauschale 2026 muss die Mitteilung bis zum 15. November 2026 beim Umweltbundesamt eingehen. Das ist die gesetzliche Frist. Der von Ihnen gewählte Dienstleister kann einen früheren Annahmeschluss festlegen. Warten Sie deshalb nicht bis zum letzten Tag.
Bei einem Elektroauto im Privatvermögen unterliegt die THG-Prämie nach der Finanzverwaltung weder der Einkommensteuer noch der Umsatzsteuer. Für Fahrzeuge im Betriebsvermögen gelten andere Regeln.
Unser Tipp: Prüfen Sie jetzt, ob Ihre Quote für 2026 bereits über einen bestehenden Vertrag vermarktet wird. Falls nicht, vergleichen Sie Angebote und notieren Sie den Annahmeschluss Ihres gewählten Anbieters.