
Wechselkennzeichen: Zwei Fahrzeuge, aber immer nur eines unterwegs
Ein Wechselkennzeichen ermöglicht die abwechselnde Nutzung zweier Fahrzeuge. Doch bei Steuer, Versicherung und Abstellplatz gelten Regeln, die Sie vorher kennen sollten.

17. September 2026
Das Wichtigste auf einen Blick.
Zwei Fahrzeuge: Gleicher Halter, passende Fahrzeugklasse und gleiche Kennzeichenabmessungen sind Voraussetzung.
Keine Steuerersparnis: Beide Fahrzeuge werden grundsätzlich separat besteuert. Versicherungsvorteile hängen vom Tarif ab.
Privater Stellplatz: Das Fahrzeug ohne vollständiges Wechselkennzeichen darf nicht auf öffentlichen Straßen stehen.
Den praktischen Alltagswagen für den Einkauf und das Cabrio für die Wochenendtour: Wer zwei Autos besitzt, fährt häufig immer nur eines davon. Dafür kann ein Wechselkennzeichen infrage kommen. Es lässt sich zwischen zwei dafür zugelassenen Fahrzeugen wechseln. Eine automatische Ersparnis bei Steuer und Versicherung ist damit allerdings nicht verbunden.
So funktioniert das Wechselkennzeichen
Das Kennzeichen besteht aus einem gemeinsamen Wechselteil und einem kleinen fahrzeugbezogenen Teil. Dieser bleibt am jeweiligen Fahrzeug und trägt die letzte Ziffer der Kennzeichennummer. Erst zusammen ergeben beide Teile das vollständige Kennzeichen.
Ein Beispiel: Der gemeinsame Teil lautet „HOL XX 48“. Mit der fahrzeugbezogenen Ziffer „1“ entsteht „HOL XX 481“, mit der „2“ entsprechend „HOL XX 482“. Es handelt sich also weiterhin um zwei unterscheidbare Fahrzeuge.
Beide bleiben zugelassen. Nur das Fahrzeug mit dem vollständig angebrachten Wechselkennzeichen darf auf öffentlichen Straßen genutzt werden. Bei einem Pkw müssen Sie deshalb vor der Fahrt den gemeinsamen Kennzeichenteil vorne und hinten am richtigen Fahrzeug anbringen.
Welche Fahrzeuge lassen sich kombinieren?
Beide Fahrzeuge müssen auf denselben Halter zugelassen sein und derselben zulässigen Fahrzeugklasse angehören. Außerdem müssen Kennzeichenschilder gleicher Anzahl und Abmessungen verwendet werden können.
Möglich sind entsprechende Kombinationen innerhalb der Klassen M1, L und O1. Dazu gehören beispielsweise zwei Pkw, zwei geeignete Motorräder oder zwei leichte Anhänger bis jeweils 750 Kilogramm zulässiger Gesamtmasse. Auch ein Pkw und ein Wohnmobil können zusammenpassen, wenn beide der Klasse M1 angehören und die Kennzeichenvoraussetzungen erfüllen.
Ein Pkw und ein Motorrad lassen sich dagegen nicht kombinieren. Entscheidend ist die Fahrzeugklasse, nicht nur, dass beide Fahrzeuge demselben Menschen gehören. Die Angabe finden Sie im Feld J der Zulassungsbescheinigung Teil I.
Eine Verbindung mit Saisonkennzeichen ist nicht möglich. Auch Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen lassen sich nicht als Wechselkennzeichen ausführen.
Steuer und Versicherung: Genau nachrechnen
Das Wechselkennzeichen selbst bringt keinen Steuervorteil. Für beide Fahrzeuge fällt die jeweils geltende Kfz-Steuer an. Eine unabhängig davon bestehende Steuerbefreiung bleibt natürlich eine andere Frage.
Auch der Versicherungsschutz muss für beide Fahrzeuge geregelt sein. Es gilt nicht automatisch: einmal bezahlen und zwei Autos versichern. Manche Versicherer bieten besondere Tarife an, weil die Fahrzeuge nur abwechselnd genutzt werden. Ob das günstiger ist als zwei herkömmliche Verträge, zeigt erst ein konkreter Vergleich.
Lassen Sie sich dabei auch erklären, wie das abgestellte Fahrzeug gegen Diebstahl oder andere Schäden versichert ist. Hinzu kommen die Kosten für die Zulassung und die speziellen Kennzeichenschilder.
Das zweite Fahrzeug braucht einen privaten Platz
Ohne vollständiges Wechselkennzeichen darf das andere Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen gefahren oder abgestellt werden. Ein Parkplatz am Straßenrand vor dem eigenen Haus reicht deshalb nicht aus.
Sie benötigen einen geeigneten privaten Abstellplatz, beispielsweise eine Garage oder eine nicht öffentlich zugängliche Stellfläche. Wer beide Autos gleichzeitig für die Familie braucht oder nur öffentliche Parkplätze zur Verfügung hat, wird mit einem Wechselkennzeichen kaum glücklich.
Was Sie vor der Beantragung klären sollten
Für jedes Fahrzeug benötigen Sie eine eigene elektronische Versicherungsbestätigung, die ausdrücklich für ein Wechselkennzeichen geeignet ist. Die Fahrzeugpapiere und gegebenenfalls erforderlichen HU-Nachweise werden ebenfalls für jedes Fahrzeug geprüft.
Eine gemeinsame Hauptuntersuchung oder ein identischer HU-Termin ist nicht vorgeschrieben. Jedes Fahrzeug behält seine eigenen Untersuchungspflichten. Welche weiteren Unterlagen im konkreten Zulassungsfall erforderlich sind, sollten Sie vorab mit der zuständigen Zulassungsstelle klären.
TIPP: Vergleichen Sie vor der Entscheidung die Gesamtkosten und Ihren tatsächlichen Alltag: zwei normale Zulassungen, gegebenenfalls ein Saisonkennzeichen für das Zweitfahrzeug oder ein Wechselkennzeichen. Entscheidend sind Versicherungsangebot, Nutzungszeiten und ein geeigneter privater Abstellplatz.