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Welches Licht wann? Vorschriften und Bußgelder für Autofahrer

Tagfahrlicht, Abblendlicht oder Nebelschlussleuchte: Nicht jedes Licht passt zu jeder Situation. Welche Regeln in Deutschland gelten und welche Fehler Geld oder sogar einen Punkt kosten können.

Ein dunkelblauer Kombi fährt mit eingeschaltetem Abblendlicht auf einer nassen Landstraße in der herbstlichen Dämmerung.

24. Oktober 2026

Das Wichtigste auf einen Blick.

Bei Dämmerung, Dunkelheit und erheblich eingeschränkter Sicht reicht Tagfahrlicht nicht aus.

Die Nebelschlussleuchte ist ausschließlich bei Nebel mit weniger als 50 Metern Sicht erlaubt.

Wer tagsüber außerorts bei erheblicher Sichtbehinderung ohne Abblendlicht fährt, riskiert 60 Euro und einen Punkt.

Vorn leuchtet etwas, das Armaturenbrett ist hell – also ist die Beleuchtung richtig eingestellt? Darauf sollten Sie sich nicht verlassen. Gerade bei Regen, Nebel und in der Dämmerung reicht das automatisch eingeschaltete Licht nicht immer aus. Entscheidend ist, dass Sie die Fahrbahn erkennen und Ihr Fahrzeug auch für andere sichtbar bleibt.


Tagfahrlicht und Abblendlicht richtig einsetzen

Tagfahrlicht verbessert tagsüber die Erkennbarkeit des Fahrzeugs. Es ersetzt jedoch nicht das Abblendlicht bei Dämmerung, Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen. Bei vielen Fahrzeugen bleiben im Tagfahrlichtbetrieb die hinteren Leuchten ausgeschaltet.

Behindern Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, müssen Sie auch tagsüber mit Abblendlicht fahren. Warten Sie damit nicht, bis Sie selbst kaum noch etwas erkennen können.

Die Lichtautomatik reagiert häufig auf die Umgebungshelligkeit. Heller Nebel oder schlechte Sicht durch Regen führen deshalb nicht zuverlässig zum Einschalten des Abblendlichts. Prüfen Sie die Einstellung und schalten Sie bei Bedarf selbst um. Ein beleuchtetes Cockpit beweist nicht, dass außen das richtige Licht eingeschaltet ist.


Standlicht und Fernlicht haben eigene Aufgaben

Standlicht kennzeichnet das Fahrzeug, leuchtet die Straße aber nicht ausreichend aus. Mit Standlicht allein dürfen Sie nicht fahren.

Beim Halten und Parken in der Dunkelheit kommt es auf den Standort an. Außerorts benötigen haltende Fahrzeuge grundsätzlich eine eigene Beleuchtung. Innerorts kann bei Pkw die fahrbahnseitige Parkleuchte genügen. Ist das Fahrzeug durch die Straßenbeleuchtung ausreichend deutlich sichtbar, kann eine eigene Beleuchtung entbehrlich sein.

Fernlicht hilft auf dunklen Straßen, weiter vorauszusehen. Sie müssen rechtzeitig abblenden, wenn Gegenverkehr kommt, ein Fahrzeug mit geringem Abstand vorausfährt oder andere gefährdet werden könnten. Auf durchgehend ausreichend beleuchteten Straßen ist Fernlicht unzulässig.

Die blaue Kontrollleuchte zeigt eingeschaltetes Fernlicht an. Auch mit Fernlichtassistent bleiben Sie dafür verantwortlich, andere nicht zu blenden. Bei Nebel kann Fernlicht durch zurückgestreutes Licht die eigene Sicht zusätzlich verschlechtern.


Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte unterscheiden

Nebelscheinwerfer strahlen nach vorn und dürfen eingeschaltet werden, wenn Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich behindern. Für den normalen Alltag bei guter Sicht sind sie nicht gedacht. Ihre Kontrollleuchte ist üblicherweise grün.

Für die besonders helle rote Nebelschlussleuchte gelten strengere Regeln: Sie darf nur bei Nebel und einer Sichtweite unter 50 Metern benutzt werden. Starker Regen oder Schneefall allein rechtfertigen sie nicht. Die Kontrollleuchte ist gelb beziehungsweise orange.

Sobald die Sicht wieder mindestens 50 Meter beträgt, muss die Nebelschlussleuchte ausgeschaltet werden. Sonst kann sie nachfolgende Fahrer stark blenden.

Bei weniger als 50 Metern Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen gilt außerdem höchstens Tempo 50. Je nach Situation müssen Sie deutlich langsamer fahren. Diese Grenze hängt von der Sichtweite ab, nicht davon, ob die Nebelschlussleuchte eingeschaltet ist.


Welche Verwarnungs- und Bußgelder drohen?

Die folgende Auswahl zeigt Regelsätze für Deutschland:

Verstoß

Regelsatz

Vorgeschriebenes Licht trotz entsprechender Sichtverhältnisse nicht benutzt

20 €

Fernlicht nicht rechtzeitig abgeblendet

20 €

Nebelscheinwerfer oder Nebelschlussleuchte unzulässig benutzt

20 €

Nur mit Standlicht gefahren

10 €

Fernlicht auf durchgehend ausreichend beleuchteter Straße benutzt

10 €

Tagsüber bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen innerorts ohne Abblendlicht gefahren

25 €

Derselbe Verstoß außerorts

60 € und 1 Punkt

Bei Gefährdung oder Sachbeschädigung können höhere Beträge anfallen. Für unzulässig benutzte Nebelbeleuchtung sind beispielsweise 25 Euro bei Gefährdung und 35 Euro bei Sachbeschädigung vorgesehen. Bei einem Bußgeldbescheid kommen regelmäßig Gebühren und Auslagen hinzu.


TIPP: Machen Sie sich im geparkten Auto mit den Lichtschaltern und Kontrollleuchten vertraut. Prüfen Sie außerdem regelmäßig, ob Scheinwerfer und Rückleuchten funktionieren und sauber sind – gerade vor Fahrten in der dunklen Jahreszeit.

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