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Winterreifen: Warum „Oktober bis Ostern“ allein nicht reicht

Die bekannte O-bis-O-Regel hilft bei der Planung des Reifenwechsels. Entscheidend für die Winterreifenpflicht sind aber die Straßenverhältnisse – und die richtige Kennzeichnung der Reifen.

Nahaufnahme eines Winterreifens an einem silbernen Auto, daneben Herbstlaub und bereiftes Gras.

14. Oktober 2026

Das Wichtigste auf einen Blick.

In Deutschland gibt es keinen festen Termin für Winterreifen. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ist wintertaugliche Bereifung vorgeschrieben.

Winter- und Ganzjahresreifen müssen dafür das Alpine-Symbol tragen: einen Berg mit Schneeflocke. Eine reine M+S-Kennzeichnung reicht seit Oktober 2024 nicht mehr.

Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit ungeeigneten Reifen fährt, riskiert mindestens 60 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg.

„Von Oktober bis Ostern“ – diese Faustregel kennen viele Autofahrer. Sie ist eine praktische Erinnerung an den Reifenwechsel. Eine gesetzliche Frist ist sie allerdings nicht.

Wer sich ausschließlich nach dem Kalender richtet, kann deshalb zum falschen Zeitpunkt mit Sommerreifen unterwegs sein. Entscheidend ist, ob die Straße winterlich glatt ist.


Das Wetter entscheidet über die Pflicht

In Deutschland gilt eine sogenannte situative Winterreifenpflicht. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte dürfen Sie mit einem gewöhnlichen Pkw nur fahren, wenn alle vier Räder mit geeigneten Reifen ausgestattet sind.

Das gilt auch dann, wenn der Winter früher kommt oder nach Ostern noch einmal zurückkehrt. Umgekehrt löst ein trockener, milder Oktobertag allein keine Winterreifenpflicht aus.

Die O-bis-O-Regel ist also nicht falsch. Sie ersetzt nur nicht den Blick auf Wetterbericht und Straßenverhältnisse. Ein bereits vereinbarter Werkstatttermin erlaubt ebenfalls keine Fahrt mit Sommerreifen bei winterlicher Glätte.


Rechtzeitig wechseln statt auf den ersten Schnee warten

Planen Sie den Wechsel so, dass Ihr Auto vor erwartbaren winterlichen Bedingungen vorbereitet ist. Berücksichtigen Sie dabei Ihre üblichen Fahrzeiten und Strecken: Eine Fahrt am frühen Morgen kann andere Anforderungen stellen als eine kurze Strecke am milden Nachmittag.

Für Fahrten rund um Holzminden und Höxter lohnt sich außerdem der Blick auf die gesamte Route. Wer beispielsweise in Richtung Solling unterwegs ist, sollte nicht nur das Wetter vor der eigenen Haustür betrachten.

Kommt der Winter überraschend und sind noch Sommerreifen montiert, bleibt das Auto bei entsprechenden Straßenverhältnissen stehen. Ein geparktes Fahrzeug muss allein wegen Schnee oder Eis nicht auf Winterreifen umgerüstet werden.


Auf das Alpine-Symbol achten

Wintertaugliche Reifen erkennen Sie am Alpine-Symbol auf der Reifenflanke: einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Die Kennzeichnung „M+S“ allein genügt seit dem 1. Oktober 2024 nicht mehr.

Das betrifft auch ältere Ganzjahresreifen. Tragen sie das Alpine-Symbol, erfüllen sie die entsprechende Kennzeichnungsvorgabe für den Wintereinsatz. Steht dort nur „M+S“, reicht das bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht aus.

Prüfen Sie deshalb vor dem Wechsel den vorhandenen Reifensatz. Die Bezeichnung „Winterreifen“ auf einer alten Rechnung sagt noch nichts darüber aus, ob die Reifen heute die Anforderungen erfüllen.


Profil und Zustand gehören zum Wintercheck

Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens 1,6 Millimeter Profiltiefe. Der ADAC empfiehlt für Winterreifen aus Sicherheitsgründen mindestens vier Millimeter. Diese Empfehlung ist vom gesetzlichen Mindestwert zu unterscheiden.

Lassen Sie bei Unsicherheit auch Beschädigungen, Risse und den allgemeinen Reifenzustand prüfen. Ein ausreichend tiefes Profil allein bedeutet nicht automatisch, dass ein Reifen noch einwandfrei ist.


Welche Folgen falsche Bereifung haben kann

Wer trotz winterlicher Straßenverhältnisse mit ungeeigneten Reifen fährt, muss mit 60 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Bei Behinderung steigt das Bußgeld auf 80 Euro, bei Gefährdung auf 100 Euro und bei einem dadurch verursachten Unfall auf 120 Euro.

Nach einem Unfall können außerdem Versicherungsfragen entstehen. Je nach Umständen sind Kürzungen der Kaskoleistung oder die Anrechnung eines Mitverschuldens möglich.


TIPP: Prüfen Sie jetzt Kennzeichnung, Profiltiefe und Zustand Ihrer Reifen und vereinbaren Sie den Wechsel rechtzeitig. Nutzen Sie „Oktober bis Ostern“ als Erinnerung – die Entscheidung vor jeder Fahrt richtet sich nach den tatsächlichen Straßenverhältnissen.

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