
Zulassungsbescheinigung Teil I und II: Welches Papier wofür?
Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief – welches Dokument muss mitfahren und welches bleibt zu Hause? Wir erklären den Unterschied zwischen Teil I und Teil II und räumen mit einem häufigen Irrtum auf.

16. Oktober 2026
Das Wichtigste auf einen Blick.
Teil I ist der Fahrzeugschein, Teil II der Fahrzeugbrief. Beide Dokumente erfüllen unterschiedliche Aufgaben.
Teil I muss bei der Fahrt vorgezeigt werden können. In Deutschland geht das auch über die offizielle i-Kfz-App.
Teil II sollte sicher aufbewahrt werden. Er ist wichtig beim Fahrzeugkauf, beweist allein aber nicht das Eigentum.
Bei einer Verkehrskontrolle wird der Fahrzeugschein verlangt, beim Autokauf spielt der Fahrzeugbrief eine wichtige Rolle. Auf den Dokumenten stehen jedoch die Bezeichnungen „Zulassungsbescheinigung Teil I“ und „Zulassungsbescheinigung Teil II“. Das sorgt immer wieder für Verwechslungen. Dabei lässt sich der Unterschied gut erklären.
Teil I: Der Fahrzeugschein für unterwegs
Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält Angaben zum eingetragenen Halter und wichtige technische Daten des Fahrzeugs. Dazu gehören beispielsweise die Fahrzeug-Identifizierungsnummer, die Motorleistung, die Kraftstoffart und die zulässigen Massen.
Das Dokument wird unter anderem bei Verkehrskontrollen benötigt. Wenn Sie den Papier-Fahrzeugschein verwenden, müssen Sie das Original mitführen. Eine einfache Kopie oder ein Foto auf dem Smartphone reicht nicht.
Eine anerkannte Alternative gibt es inzwischen in Deutschland: den digitalen Fahrzeugschein in der offiziellen i-Kfz-App. Er erfüllt im Inland die Mitführpflicht. Für Fahrten ins Ausland benötigen Sie weiterhin die Papierfassung. Auch zur Hauptuntersuchung sollten Sie den Papier-Fahrzeugschein mitnehmen.
Teil II: Der Fahrzeugbrief für wichtige Vorgänge
Die Zulassungsbescheinigung Teil II wird insbesondere bei der Zulassung und einem Halterwechsel benötigt. Auch beim Fahrzeugverkauf gehört sie zu den entscheidenden Unterlagen.
Im Gegensatz zu Teil I müssen Sie Teil II nicht bei jeder Fahrt dabeihaben. Bewahren Sie das Dokument sicher und getrennt vom Fahrzeug auf. Das Handschuhfach ist dafür der falsche Ort.
Bei finanzierten Fahrzeugen liegt Teil II häufig bei der finanzierenden Bank. Steht ein Zulassungsvorgang an, für den das Dokument benötigt wird, sollten Sie die Bereitstellung frühzeitig mit der Bank abstimmen. So vermeiden Sie einen Termin, bei dem ein wichtiges Original fehlt.
Der Fahrzeugbrief ist kein Eigentumsnachweis
Ein verbreiteter Irrtum lautet: Wer im Fahrzeugbrief steht oder ihn besitzt, dem gehört das Auto. So einfach ist es nicht.
Die Eintragung in Teil II weist das Eigentum am Fahrzeug nicht nach. Halter und Eigentümer können unterschiedliche Personen sein. Bei einem Leasingfahrzeug ist beispielsweise regelmäßig die Leasinggesellschaft Eigentümerin, während der Leasingnehmer das Fahrzeug nutzt und als Halter eingetragen sein kann.
Trotzdem ist Teil II beim Gebrauchtwagenkauf besonders wichtig. Lassen Sie sich das Original zeigen und vergleichen Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer mit dem Fahrzeug. Ist der Verkäufer nicht die eingetragene Person, sollte seine Berechtigung zum Verkauf nachvollziehbar geklärt sein.
Welche Unterlagen braucht die Zulassungsstelle?
Bei einem Halterwechsel werden regelmäßig beide Teile benötigt. Bei einer reinen Adressänderung ist dagegen grundsätzlich Teil I ausreichend; Teil II muss dafür nicht vorgelegt werden.
Welche weiteren Unterlagen erforderlich sind, hängt vom Vorgang ab. Prüfen Sie deshalb vor dem Termin, ob beispielsweise eine Versicherungsbestätigung, ein SEPA-Mandat oder eine Vollmacht benötigt wird.
Ältere Fahrzeugpapiere werden übrigens nicht allein wegen ihrer alten Bezeichnung ungültig. Ein Austausch erfolgt beispielsweise, wenn ein entsprechender Zulassungsvorgang neue Dokumente erforderlich macht.
Was tun bei Verlust?
Fehlt ein Dokument, wenden Sie sich an die zuständige Zulassungsstelle. Bei Diebstahl sollten Sie außerdem Anzeige bei der Polizei erstatten.
Der Verlust von Teil II muss unverzüglich gemeldet werden. Vor der Ausstellung eines Ersatzdokuments ist ein sogenanntes Aufbietungsverfahren mit einer Wartefrist vorgesehen. Ein sofortiger Ersatz ist deshalb nicht möglich. Das kann einen geplanten Verkauf oder Halterwechsel verzögern.
TIPP
Prüfen Sie vor einem Fahrzeugverkauf rechtzeitig, ob beide Dokumente vorhanden und lesbar sind. Für den Alltag gilt: Fahrzeugschein bei der Fahrt verfügbar halten, Fahrzeugbrief sicher aufbewahren. Ein Handyfoto ersetzt keines der erforderlichen Originaldokumente bei der Zulassungsstelle.
