E-Auto-Förderung 2026: Wer bis zu 6.000 Euro erhalten kann
Seit dem 19. Mai 2026 können Privatpersonen wieder eine staatliche Förderung für bestimmte neue Elektrofahrzeuge beantragen. Gefördert werden Kauf und Leasing. Die Höhe des Zuschusses hängt vom Fahrzeugantrieb, dem zu versteuernden Haushaltseinkommen und der Anzahl der Kinder ab.
Je nach persönlicher Situation beträgt die Förderung zwischen 1.500 und 6.000 Euro. Entscheidend ist nicht das Datum des Kaufvertrags, sondern die erstmalige Zulassung des Fahrzeugs ab dem 1. Januar 2026.
Wer kann die Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind volljährige Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Deutschland. Das Fahrzeug muss auf die antragstellende Person zugelassen und ihrem Privatvermögen zugeordnet sein.
Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen darf grundsätzlich 80.000 Euro nicht überschreiten. Für bis zu zwei förderrelevante Kinder erhöht sich diese Grenze um jeweils 5.000 Euro:
ohne Kind: maximal 80.000 Euro
mit einem Kind: maximal 85.000 Euro
mit zwei oder mehr Kindern: maximal 90.000 Euro
Als förderrelevant gelten im Haushalt lebende Kinder, für die Kindergeld gezahlt wird und die bei der erstmaligen Zulassung noch nicht 18 Jahre alt sind.
Wichtig: Gemeint ist das zu versteuernde Einkommen aus dem Steuerbescheid – nicht das Bruttoeinkommen.
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Förderfähig sind erstmals zugelassene Neufahrzeuge der Fahrzeugklasse M1. Dazu gehören:
reine batterieelektrische Pkw
Brennstoffzellenfahrzeuge
bestimmte Plug-in-Hybride
bestimmte Elektrofahrzeuge mit Range Extender
Gebrauchtwagen sind nicht förderfähig. Das Fahrzeug darf vorher weder in Deutschland noch in einem anderen Land zugelassen gewesen sein.
Reine Elektroautos und Brennstoffzellenfahrzeuge können bei einer Erstzulassung vom 1. Januar 2026 bis einschließlich 31. Dezember 2029 gefördert werden.
Für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender gelten strengere Voraussetzungen. Bei einer Erstzulassung bis zum 30. Juni 2027 müssen sie entweder höchstens 60 Gramm CO₂ pro Kilometer ausstoßen oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern erreichen. Maßgeblich sind die Werte aus der EU-Konformitätsbescheinigung, dem sogenannten CoC-Dokument.
Wie hoch ist die Förderung für reine Elektroautos?
Bei reinen Elektroautos und Brennstoffzellenfahrzeugen gelten folgende Beträge:
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 45.000 Euro
ohne Kind: 5.000 Euro
mit einem Kind: 5.500 Euro
mit zwei oder mehr Kindern: 6.000 Euro
Einkommen von 45.001 bis 60.000 Euro
ohne Kind: 4.000 Euro
mit einem Kind: 4.500 Euro
mit zwei oder mehr Kindern: 5.000 Euro
Einkommen von 60.001 bis 80.000 Euro
ohne Kind: 3.000 Euro
mit einem Kind: 3.500 Euro
mit zwei oder mehr Kindern: 4.000 Euro
Bei einem Einkommen von 80.001 bis 85.000 Euro ist eine Förderung nur mit mindestens einem Kind möglich. Mit einem Kind beträgt sie 3.500 Euro, mit zwei oder mehr Kindern 4.000 Euro.
Bei einem Einkommen von 85.001 bis 90.000 Euro werden nur Haushalte mit mindestens zwei Kindern gefördert. Der Zuschuss beträgt dann 4.000 Euro.
Wie hoch ist die Förderung für Plug-in-Hybride?
Für förderfähige Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender gelten niedrigere Beträge:
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 45.000 Euro
ohne Kind: 3.500 Euro
mit einem Kind: 4.000 Euro
mit zwei oder mehr Kindern: 4.500 Euro
Einkommen von 45.001 bis 60.000 Euro
ohne Kind: 2.500 Euro
mit einem Kind: 3.000 Euro
mit zwei oder mehr Kindern: 3.500 Euro
Einkommen von 60.001 bis 80.000 Euro
ohne Kind: 1.500 Euro
mit einem Kind: 2.000 Euro
mit zwei oder mehr Kindern: 2.500 Euro
Bei einem Einkommen von 80.001 bis 85.000 Euro beträgt die Förderung mit einem Kind 2.000 Euro und mit mindestens zwei Kindern 2.500 Euro.
Bei einem Einkommen von 85.001 bis 90.000 Euro erhalten nur Haushalte mit mindestens zwei Kindern eine Förderung von 2.500 Euro.
Wie wird das Haushaltseinkommen berechnet?
Grundlage sind grundsätzlich die beiden aktuellsten Einkommensteuerbescheide. Diese dürfen höchstens drei Kalenderjahre alt sein. Aus den dort ausgewiesenen zu versteuernden Einkommen wird ein Durchschnitt gebildet.
Bei Ehepaaren, eingetragenen Lebenspartnerschaften und eheähnlichen Gemeinschaften wird das zu versteuernde Einkommen beider im Haushalt lebenden Partner berücksichtigt.
Wann und wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird erst nach der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs gestellt. Er muss spätestens zwölf Monate nach der Zulassung digital über die Förderzentrale Deutschland eingereicht werden.
Für die Antragstellung ist ein BundID-Konto erforderlich. Die Anmeldung erfolgt beispielsweise mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder einem ELSTER-Zertifikat.
Benötigt werden unter anderem:
die beiden maßgeblichen Einkommensteuerbescheide
bei Kindern ein Kindergeldnachweis
bei bestimmten Plug-in-Hybriden das CoC-Dokument
die Angaben zum zugelassenen Fahrzeug
eine Bankverbindung für die Auszahlung
Das Fahrzeug muss mindestens 36 Monate gehalten werden
Das geförderte Fahrzeug muss mindestens 36 Monate in Deutschland auf die antragstellende Person zugelassen bleiben. Während dieser Zeit darf es nicht in ein Betriebsvermögen übernommen werden.
Wird das Fahrzeug vorher verkauft oder abgemeldet, muss dies dem BAFA gemeldet werden. Die Förderung kann dann teilweise oder vollständig zurückgefordert werden.
Die Förderung kann pro Person nur einmal und für jedes Fahrzeug ebenfalls nur einmal gewährt werden. Eine gleichzeitige vergleichbare Förderung aus anderen öffentlichen Mitteln ist grundsätzlich ausgeschlossen, sofern keine besondere Vereinbarung zwischen den Förderstellen besteht.
Gibt es weitere Vorteile für Elektroautos?
Reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen oder entsprechend umgerüstet werden, können bis zu zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit sein. Die Steuerbefreiung endet spätestens am 31. Dezember 2035.
Für Unternehmen gilt die Kaufprämie für Privatpersonen nicht. Für betriebliche Elektrofahrzeuge bestehen jedoch steuerliche Vorteile. Für Fahrzeuge, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft werden, ist im ersten Jahr eine degressive Abschreibung von 75 Prozent vorgesehen. Außerdem wurde die Bruttolistenpreisgrenze für die begünstigte Dienstwagenbesteuerung reiner Elektrofahrzeuge auf 100.000 Euro angehoben.
Kein automatischer Anspruch auf die Prämie
Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Sie wird nur gewährt, solange die vorgesehenen Haushaltsmittel verfügbar sind. Wer ein Fahrzeug anschaffen möchte, sollte daher vor dem Kauf die aktuellen Förderbedingungen prüfen und den Antrag nach der Zulassung möglichst zeitnah vollständig einreichen.
Stand: 9. September 2026. Förderbedingungen können geändert oder bei ausgeschöpften Haushaltsmitteln vorzeitig beendet werden.




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