Alkohol am Steuer: Wirkung, Promillegrenzen und Regeln in Europa
Ein Glas Wein zum Essen, ein Bier auf einer Feier – und anschließend noch mit dem Auto nach Hause? Viele Menschen orientieren sich dabei an der gesetzlichen Promillegrenze. Doch eine erlaubte Höchstgrenze ist keine Garantie für sicheres Fahren.
Bereits geringe Mengen Alkohol können Wahrnehmung, Reaktionsvermögen und Urteilsfähigkeit beeinträchtigen. Deshalb gilt die einfachste und sicherste Regel: Wer fährt, trinkt keinen Alkohol.
Wie Alkohol die Fahrtüchtigkeit beeinflusst
Alkohol wirkt direkt auf das zentrale Nervensystem. Wie stark die Beeinträchtigung ausfällt, hängt unter anderem von der konsumierten Menge, dem Körpergewicht, dem Geschlecht, der Trinkgeschwindigkeit, dem Mageninhalt und der persönlichen Verfassung ab.
Typische Auswirkungen können sein:
längere Reaktionszeiten
nachlassende Konzentration
eingeschränktes Sehvermögen
Probleme bei der Einschätzung von Geschwindigkeit und Entfernung
schlechtere Koordination
steigende Risikobereitschaft
Müdigkeit und verminderte Aufmerksamkeit
Das Gefährliche daran: Alkohol kann gleichzeitig das Selbstvertrauen erhöhen. Betroffene fühlen sich möglicherweise noch fahrtüchtig, obwohl ihre tatsächliche Leistungsfähigkeit bereits eingeschränkt ist.
Schon bei niedrigen Alkoholwerten kann sich die Reaktion verschlechtern. Bei etwa 0,8 Promille kann die Reaktionszeit erheblich verlängert sein.
Promillegrenzen in Deutschland
In Deutschland gelten unterschiedliche Grenzen, abhängig von Alter, Fahrerfahrung und Fahrsituation.
0,0 Promille
Ein absolutes Alkoholverbot gilt für:
Fahranfänger während der Probezeit
Fahrerinnen und Fahrer unter 21 Jahren
Wer dagegen verstößt, muss unter anderem mit einem Bußgeld, Punkten und einer Verlängerung der Probezeit rechnen.
Ab 0,3 Promille
Bereits ab ungefähr 0,3 Promille kann eine sogenannte relative Fahruntüchtigkeit vorliegen. Das wird insbesondere dann relevant, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen auftreten, Verkehrsregeln missachtet werden oder es zu einem Unfall kommt.
Mögliche Folgen sind eine Geld- oder Freiheitsstrafe, Punkte sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Ab 0,5 Promille
Wer mit mindestens 0,5 Promille ein Kraftfahrzeug führt, begeht grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit – auch dann, wenn keine auffällige Fahrweise festgestellt wurde.
Beim ersten Verstoß drohen in der Regel:
500 Euro Bußgeld
zwei Punkte
ein Monat Fahrverbot
Bei wiederholten Verstößen steigen die Sanktionen deutlich.
Ab 1,1 Promille
Ab 1,1 Promille gilt eine Person beim Führen eines Kraftfahrzeugs als absolut fahruntüchtig. Eine auffällige Fahrweise muss dafür nicht mehr nachgewiesen werden.
Es handelt sich um eine Straftat. Neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe drohen Punkte und regelmäßig der Entzug der Fahrerlaubnis.
Vorsicht vor Restalkohol
Nicht nur die Heimfahrt am Abend kann problematisch sein. Auch am nächsten Morgen kann noch Alkohol im Körper vorhanden sein.
Kaffee, kalte Duschen, Bewegung oder Schlaf beschleunigen den Alkoholabbau nicht entscheidend. Der Körper benötigt Zeit. Wer morgens noch Restalkohol haben könnte, sollte das Auto stehen lassen.
Verlassen Sie sich nicht allein darauf, dass Sie sich wieder nüchtern fühlen.
Promillegrenzen im europäischen Ausland
Innerhalb Europas gibt es keine einheitliche Promillegrenze. In vielen Ländern liegt die allgemeine Grenze bei 0,5 Promille. Einige Staaten haben jedoch strengere Vorschriften.
Beispiele für allgemeine Grenzwerte:
Land | Allgemeine Promillegrenze |
Deutschland | 0,5 ‰ |
Österreich | 0,5 ‰ |
Frankreich | 0,5 ‰ |
Italien | 0,5 ‰ |
Belgien | 0,5 ‰ |
Polen | 0,2 ‰ |
Schweden | 0,2 ‰ |
Norwegen | 0,2 ‰ |
Tschechien | 0,0 ‰ |
Ungarn | 0,0 ‰ |
Slowakei | 0,0 ‰ |
Rumänien | 0,0 ‰ |
Hinzu kommen in vielen Ländern niedrigere Grenzwerte für Fahranfänger, junge Fahrer und Berufskraftfahrer. In Frankreich gilt beispielsweise für Fahranfänger eine Grenze von 0,2 Promille, in Österreich gelten für bestimmte Fahranfänger ebenfalls deutlich strengere Vorgaben.
Auch die Bußgelder, Fahrverbote und strafrechtlichen Folgen unterscheiden sich erheblich.
Die Übersicht dient daher nur zur Orientierung. Informieren Sie sich vor einer Auslandsfahrt immer über die aktuell geltenden Bestimmungen des jeweiligen Landes.
Die sicherste Lösung bleibt 0,0 Promille
Promillegrenzen sollten nicht als erlaubte Trinkmenge verstanden werden. Niemand kann zuverlässig vorhersagen, wie sich ein bestimmtes Getränk auf den eigenen Alkoholwert und die Fahrtüchtigkeit auswirkt.
Planen Sie deshalb möglichst vor dem ersten Getränk:
eine nüchterne Fahrerin oder einen nüchternen Fahrer bestimmen
öffentliche Verkehrsmittel nutzen
ein Taxi oder einen Fahrdienst bestellen
vor Ort übernachten
das Fahrzeug stehen lassen und später abholen
Fazit
Alkohol beeinträchtigt wichtige Fähigkeiten, die im Straßenverkehr ständig benötigt werden. Dabei kann die Fahrtüchtigkeit bereits unterhalb der gesetzlichen Promillegrenze eingeschränkt sein.
Wer nach dem Trinken nicht fährt, schützt sich selbst, seine Mitfahrer und alle anderen Verkehrsteilnehmer. Im Inland wie im Ausland gilt deshalb: Am Steuer sind 0,0 Promille die beste Entscheidung.




Kommentare