Führerscheinklassen in Deutschland: Ein Überblick über Voraussetzungen und Besonderheiten
- Iris Schulz
- vor 5 Tagen
- 4 Min. Lesezeit
Der Führerschein ist in Deutschland nicht gleich Führerschein – je nach Fahrzeugtyp gibt es unterschiedliche Klassen mit individuellen Voraussetzungen. Wer ein Auto fahren möchte, benötigt eine andere Fahrerlaubnis als jemand, der mit einem Motorrad, einem Lkw oder sogar einem Traktor unterwegs sein will. Im folgenden Beitrag erhältst du einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Führerscheinklassen, ihre Voraussetzungen und Besonderheiten.
1. Führerscheinklassen für Pkw
Klasse B – der klassische Autoführerschein
Fahrzeuge: Pkw bis 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse, mit maximal 8 Sitzplätzen (ohne Fahrer). Anhänger bis 750 kg sind erlaubt, bei schwereren Anhängern gilt die 3,5-Tonnen-Grenze für die Kombination.
Mindestalter: 18 Jahre (bzw. 17 Jahre beim „Begleiteten Fahren ab 17“).
Besonderheit: Inkludiert die Klassen AM (Mofa/Roller bis 45 km/h) und L (Landwirtschaftsfahrzeuge bis 40 km/h).
Zusatzoptionen:
B96: Pkw mit Anhänger, wenn die Kombination zwischen 3,5 und 4,25 Tonnen liegt (ohne zusätzliche Prüfung, aber mit Fahrerschulung).
BE: Anhänger über 750 kg, bis maximal 3,5 Tonnen.
2. Führerscheinklassen für Motorräder
Klasse AM
Fahrzeuge: Kleinkrafträder und Roller bis 50 ccm und 45 km/h.
Mindestalter: 15 Jahre (abhängig vom Bundesland).
Besonderheit: Ist automatisch in Klasse B enthalten.
Klasse A1
Fahrzeuge: Leichtkrafträder bis 125 ccm, max. 11 kW Leistung, Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg.
Mindestalter: 16 Jahre.
Besonderheit: Autofahrer mit Klasse B können nach einer Zusatzschulung die Berechtigung „B196“ erwerben, um 125er zu fahren (nur in Deutschland gültig).
Klasse A2
Fahrzeuge: Motorräder bis 35 kW (48 PS), Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg.
Mindestalter: 18 Jahre.
Besonderheit: Nach mindestens zwei Jahren Besitz von A2 kann man durch eine praktische Prüfung auf Klasse A „aufsteigen“.
Klasse A
Fahrzeuge: Alle Motorräder ohne Leistungsbeschränkung.
Mindestalter: 24 Jahre (Direkteinstieg), 20 Jahre (nach Vorbesitz von A2 für mindestens 2 Jahre).
Besonderheit: Mit A dürfen auch dreirädrige Kraftfahrzeuge (z. B. Trikes) gefahren werden.
3. Führerscheinklassen für Lkw
Klasse C1
Fahrzeuge: Lkw von 3,5 bis 7,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse.
Mindestalter: 18 Jahre.
Besonderheit: Anhänger bis 750 kg erlaubt.
Klasse C1E
Fahrzeuge: Kombinationen aus C1-Lkw mit Anhängern über 750 kg, gesamt bis 12 Tonnen.
Mindestalter: 18 Jahre.
Klasse C
Fahrzeuge: Lkw über 3,5 Tonnen ohne Obergrenze.
Mindestalter: 21 Jahre (teilweise 18 Jahre mit spezieller Berufsausbildung, z. B. Berufskraftfahrer).
Besonderheit: Anhänger bis 750 kg erlaubt.
Klasse CE
Fahrzeuge: Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge mit Anhängern über 750 kg.
Mindestalter: 21 Jahre (ggf. 18 Jahre mit Ausbildung).
Besonderheit: Voraussetzung für Berufskraftfahrer im Güterverkehr.
4. Führerscheinklassen für Busse
Klasse D1
Fahrzeuge: Busse mit bis zu 16 Fahrgastplätzen (plus Fahrer), max. 8 Meter Länge.
Mindestalter: 21 Jahre.
Besonderheit: Anhänger bis 750 kg erlaubt.
Klasse D1E
Fahrzeuge: D1-Busse mit Anhänger über 750 kg.
Mindestalter: 21 Jahre.
Klasse D
Fahrzeuge: Busse mit mehr als 16 Fahrgastplätzen, keine Längenbegrenzung.
Mindestalter: 24 Jahre (bzw. 21 Jahre mit Ausbildung).
Besonderheit: Anhänger bis 750 kg erlaubt.
Klasse DE
Fahrzeuge: D-Busse mit Anhänger über 750 kg.
Mindestalter: 24 Jahre (ggf. 21 Jahre mit Ausbildung).
5. Führerscheinklassen für Landwirtschaft
Klasse L
Fahrzeuge: Traktoren bis 40 km/h, mit Anhängern bis 25 km/h.
Mindestalter: 16 Jahre.
Besonderheit: In Klasse B enthalten.
Klasse T
Fahrzeuge: Landwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h.
Mindestalter: 16 Jahre (bis 40 km/h), 18 Jahre (bis 60 km/h).
Besonderheit: Besonders für Landwirte relevant.
6. Weitere Besonderheiten
Begleitetes Fahren ab 17 (BF17):Jugendliche dürfen mit 17 Jahren den Führerschein Klasse B machen und bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung eingetragener Personen fahren.
Voraussetzungen für die Begleitperson:
Mindestalter: 30 Jahre
Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (oder vergleichbar) seit mindestens 5 Jahren
Maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister (Flensburg)
Muss in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein
Darf nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen
Wichtig: Die Begleitperson darf nicht aktiv ins Fahren eingreifen – sie dient als Ansprechpartner und Unterstützer.
Probezeit: Gilt für alle Fahranfänger der Klassen B, A1, A2 und A. Sie dauert zwei Jahre. Bei Verstößen (z. B. Alkohol, Handy am Steuer) wird sie verlängert.
Internationaler Führerschein: In manchen Ländern erforderlich, er ist nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein gültig.
7. Übersichtstabelle der Führerscheinklassen
Klasse | Fahrzeugarten | Mindestalter | Voraussetzungen / Besonderheiten |
AM | Roller, Kleinkrafträder bis 50 ccm / 45 km/h | 15–16 Jahre (je nach Bundesland) | In B enthalten |
A1 | Motorräder bis 125 ccm, max. 11 kW | 16 Jahre | Erweiterung mit B196 möglich (nur in DE gültig) |
A2 | Motorräder bis 35 kW, max. 0,2 kW/kg | 18 Jahre | Aufstieg zu A nach 2 Jahren möglich |
A | Alle Motorräder ohne Begrenzung | 24 Jahre (Direkteinstieg), 20 Jahre (nach A2) | Einschließlich Trikes |
B | Pkw bis 3,5 t, max. 8 Sitzplätze + Fahrer | 17/18 Jahre | Inkl. AM & L, Anhänger bis 750 kg oder Kombi bis 3,5 t |
B96 | Pkw mit Anhänger, Gesamtmasse 3,5–4,25 t | 17/18 Jahre | Nur Fahrerschulung, keine Prüfung |
BE | Pkw mit Anhänger bis 3,5 t | 17/18 Jahre | Extra Prüfung erforderlich |
C1 | Lkw 3,5–7,5 t | 18 Jahre | Anhänger bis 750 kg |
C1E | C1 mit Anhänger über 750 kg, gesamt bis 12 t | 18 Jahre | — |
C | Lkw über 3,5 t | 21 Jahre (18 mit Ausbildung) | Anhänger bis 750 kg |
CE | Lkw mit Anhänger über 750 kg | 21 Jahre (18 mit Ausbildung) | Wichtig für Berufskraftfahrer |
D1 | Bus bis 16 Sitzplätze, max. 8 m | 21 Jahre | Anhänger bis 750 kg |
D1E | D1-Bus mit Anhänger über 750 kg | 21 Jahre | — |
D | Bus mit mehr als 16 Sitzplätzen | 24 Jahre (21 mit Ausbildung) | Anhänger bis 750 kg |
DE | D-Bus mit Anhänger über 750 kg | 24 Jahre (21 mit Ausbildung) | — |
L | Traktoren bis 40 km/h, Anhänger bis 25 km/h | 16 Jahre | In B enthalten |
T | Landwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h | 16 Jahre (bis 40 km/h), 18 Jahre (bis 60 km/h) | Besonders für Landwirte |
Fazit
Das deutsche Führerscheinsystem ist klar strukturiert und deckt vom Roller über den Pkw bis hin zu schweren Lkw und Bussen alle Fahrzeugtypen ab. Wer seine Fahrerlaubnis erweitern möchte, sollte die Voraussetzungen kennen und prüfen, welche Klasse für den eigenen Bedarf am sinnvollsten ist. Besonders interessant sind die Zusatzoptionen wie B196 für Motorräder oder B96/BE für Anhänger, die viele Autofahrer nutzen.
Kommentare