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Führerscheinklassen in Deutschland: Ein Überblick über Voraussetzungen und Besonderheiten

  • Iris Schulz
  • vor 5 Tagen
  • 4 Min. Lesezeit

Der Führerschein ist in Deutschland nicht gleich Führerschein – je nach Fahrzeugtyp gibt es unterschiedliche Klassen mit individuellen Voraussetzungen. Wer ein Auto fahren möchte, benötigt eine andere Fahrerlaubnis als jemand, der mit einem Motorrad, einem Lkw oder sogar einem Traktor unterwegs sein will. Im folgenden Beitrag erhältst du einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Führerscheinklassen, ihre Voraussetzungen und Besonderheiten.


1. Führerscheinklassen für Pkw


Klasse B – der klassische Autoführerschein


  • Fahrzeuge: Pkw bis 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse, mit maximal 8 Sitzplätzen (ohne Fahrer). Anhänger bis 750 kg sind erlaubt, bei schwereren Anhängern gilt die 3,5-Tonnen-Grenze für die Kombination.

  • Mindestalter: 18 Jahre (bzw. 17 Jahre beim „Begleiteten Fahren ab 17“).

  • Besonderheit: Inkludiert die Klassen AM (Mofa/Roller bis 45 km/h) und L (Landwirtschaftsfahrzeuge bis 40 km/h).

  • Zusatzoptionen:

    • B96: Pkw mit Anhänger, wenn die Kombination zwischen 3,5 und 4,25 Tonnen liegt (ohne zusätzliche Prüfung, aber mit Fahrerschulung).

    • BE: Anhänger über 750 kg, bis maximal 3,5 Tonnen.


2. Führerscheinklassen für Motorräder


Klasse AM


  • Fahrzeuge: Kleinkrafträder und Roller bis 50 ccm und 45 km/h.

  • Mindestalter: 15 Jahre (abhängig vom Bundesland).

  • Besonderheit: Ist automatisch in Klasse B enthalten.


Klasse A1


  • Fahrzeuge: Leichtkrafträder bis 125 ccm, max. 11 kW Leistung, Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg.

  • Mindestalter: 16 Jahre.

  • Besonderheit: Autofahrer mit Klasse B können nach einer Zusatzschulung die Berechtigung „B196“ erwerben, um 125er zu fahren (nur in Deutschland gültig).


Klasse A2


  • Fahrzeuge: Motorräder bis 35 kW (48 PS), Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg.

  • Mindestalter: 18 Jahre.

  • Besonderheit: Nach mindestens zwei Jahren Besitz von A2 kann man durch eine praktische Prüfung auf Klasse A „aufsteigen“.


Klasse A


  • Fahrzeuge: Alle Motorräder ohne Leistungsbeschränkung.

  • Mindestalter: 24 Jahre (Direkteinstieg), 20 Jahre (nach Vorbesitz von A2 für mindestens 2 Jahre).

  • Besonderheit: Mit A dürfen auch dreirädrige Kraftfahrzeuge (z. B. Trikes) gefahren werden.


3. Führerscheinklassen für Lkw


Klasse C1


  • Fahrzeuge: Lkw von 3,5 bis 7,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse.

  • Mindestalter: 18 Jahre.

  • Besonderheit: Anhänger bis 750 kg erlaubt.


Klasse C1E


  • Fahrzeuge: Kombinationen aus C1-Lkw mit Anhängern über 750 kg, gesamt bis 12 Tonnen.

  • Mindestalter: 18 Jahre.


Klasse C


  • Fahrzeuge: Lkw über 3,5 Tonnen ohne Obergrenze.

  • Mindestalter: 21 Jahre (teilweise 18 Jahre mit spezieller Berufsausbildung, z. B. Berufskraftfahrer).

  • Besonderheit: Anhänger bis 750 kg erlaubt.


Klasse CE


  • Fahrzeuge: Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge mit Anhängern über 750 kg.

  • Mindestalter: 21 Jahre (ggf. 18 Jahre mit Ausbildung).

  • Besonderheit: Voraussetzung für Berufskraftfahrer im Güterverkehr.


4. Führerscheinklassen für Busse


Klasse D1


  • Fahrzeuge: Busse mit bis zu 16 Fahrgastplätzen (plus Fahrer), max. 8 Meter Länge.

  • Mindestalter: 21 Jahre.

  • Besonderheit: Anhänger bis 750 kg erlaubt.


Klasse D1E


  • Fahrzeuge: D1-Busse mit Anhänger über 750 kg.

  • Mindestalter: 21 Jahre.


Klasse D


  • Fahrzeuge: Busse mit mehr als 16 Fahrgastplätzen, keine Längenbegrenzung.

  • Mindestalter: 24 Jahre (bzw. 21 Jahre mit Ausbildung).

  • Besonderheit: Anhänger bis 750 kg erlaubt.


Klasse DE


  • Fahrzeuge: D-Busse mit Anhänger über 750 kg.

  • Mindestalter: 24 Jahre (ggf. 21 Jahre mit Ausbildung).


5. Führerscheinklassen für Landwirtschaft


Klasse L


  • Fahrzeuge: Traktoren bis 40 km/h, mit Anhängern bis 25 km/h.

  • Mindestalter: 16 Jahre.

  • Besonderheit: In Klasse B enthalten.


Klasse T


  • Fahrzeuge: Landwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h.

  • Mindestalter: 16 Jahre (bis 40 km/h), 18 Jahre (bis 60 km/h).

  • Besonderheit: Besonders für Landwirte relevant.


6. Weitere Besonderheiten


  • Begleitetes Fahren ab 17 (BF17):Jugendliche dürfen mit 17 Jahren den Führerschein Klasse B machen und bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung eingetragener Personen fahren.


  • Voraussetzungen für die Begleitperson:

    • Mindestalter: 30 Jahre

    • Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (oder vergleichbar) seit mindestens 5 Jahren

    • Maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister (Flensburg)

    • Muss in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein

    • Darf nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen


    Wichtig: Die Begleitperson darf nicht aktiv ins Fahren eingreifen – sie dient als Ansprechpartner und Unterstützer.


  • Probezeit: Gilt für alle Fahranfänger der Klassen B, A1, A2 und A. Sie dauert zwei Jahre. Bei Verstößen (z. B. Alkohol, Handy am Steuer) wird sie verlängert.


  • Internationaler Führerschein: In manchen Ländern erforderlich, er ist nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein gültig.



7. Übersichtstabelle der Führerscheinklassen

Klasse

Fahrzeugarten

Mindestalter

Voraussetzungen / Besonderheiten

AM

Roller, Kleinkrafträder bis 50 ccm / 45 km/h

15–16 Jahre (je nach Bundesland)

In B enthalten

A1

Motorräder bis 125 ccm, max. 11 kW

16 Jahre

Erweiterung mit B196 möglich (nur in DE gültig)

A2

Motorräder bis 35 kW, max. 0,2 kW/kg

18 Jahre

Aufstieg zu A nach 2 Jahren möglich

A

Alle Motorräder ohne Begrenzung

24 Jahre (Direkteinstieg), 20 Jahre (nach A2)

Einschließlich Trikes

B

Pkw bis 3,5 t, max. 8 Sitzplätze + Fahrer

17/18 Jahre

Inkl. AM & L, Anhänger bis 750 kg oder Kombi bis 3,5 t

B96

Pkw mit Anhänger, Gesamtmasse 3,5–4,25 t

17/18 Jahre

Nur Fahrerschulung, keine Prüfung

BE

Pkw mit Anhänger bis 3,5 t

17/18 Jahre

Extra Prüfung erforderlich

C1

Lkw 3,5–7,5 t

18 Jahre

Anhänger bis 750 kg

C1E

C1 mit Anhänger über 750 kg, gesamt bis 12 t

18 Jahre

C

Lkw über 3,5 t

21 Jahre (18 mit Ausbildung)

Anhänger bis 750 kg

CE

Lkw mit Anhänger über 750 kg

21 Jahre (18 mit Ausbildung)

Wichtig für Berufskraftfahrer

D1

Bus bis 16 Sitzplätze, max. 8 m

21 Jahre

Anhänger bis 750 kg

D1E

D1-Bus mit Anhänger über 750 kg

21 Jahre

D

Bus mit mehr als 16 Sitzplätzen

24 Jahre (21 mit Ausbildung)

Anhänger bis 750 kg

DE

D-Bus mit Anhänger über 750 kg

24 Jahre (21 mit Ausbildung)

L

Traktoren bis 40 km/h, Anhänger bis 25 km/h

16 Jahre

In B enthalten

T

Landwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h

16 Jahre (bis 40 km/h), 18 Jahre (bis 60 km/h)

Besonders für Landwirte

Fazit


Das deutsche Führerscheinsystem ist klar strukturiert und deckt vom Roller über den Pkw bis hin zu schweren Lkw und Bussen alle Fahrzeugtypen ab. Wer seine Fahrerlaubnis erweitern möchte, sollte die Voraussetzungen kennen und prüfen, welche Klasse für den eigenen Bedarf am sinnvollsten ist. Besonders interessant sind die Zusatzoptionen wie B196 für Motorräder oder B96/BE für Anhänger, die viele Autofahrer nutzen.

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