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Förderung von Elektrofahrzeugen in Deutschland — Überblick (Stand 30.08.2025)

  • Iris Schulz
  • 30. Aug.
  • 5 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 31. Aug.

  • Bundesförderung (Umweltbonus / BAFA): Die bis Ende 2023 laufende BAFA-„Umweltbonus“-Direktförderung für private Neuwagenanträge wurde zum 18.12.2023 eingestellt; für Neuanträge ist die BAFA-Prämie damit aktuell nicht verfügbar. Die neue Bundesregierung hat 2025 angekündigt, Anreize neu zu ordnen.


  • Neue steuerliche Förderung ab Juli 2025: Hier hat die neue Regierung Merz im Juni 2025 eine Lösung geliefert: Unternehmen können 75 % der Anschaffungskosten für Elektrofahrzeuge bereits im ersten Jahr steuerlich abschreiben. Diese Sonderregel gilt seit 01.07.2025 und soll insbesondere den Flottenausbau in Unternehmen beschleunigen.


  • Dienstwagen / Firmenwagen: Für rein elektrische Dienstwagen gilt weiterhin die 0,25-%-Regel (geldwerter Vorteil bei Privatnutzung). Plug-in-Hybride werden strenger bewertet.


  • KfW / Landesbanken / Förderdarlehen: Für Unternehmen und Kommunen stehen zinsgünstige Kredite und Förderdarlehen zur Verfügung.


  • Ladeinfrastruktur: Bundes- und Landesprogramme fördern den Aufbau von Ladepunkten (öffentlich, gewerblich, privat).


Detail: Bundesebene — Was gilt jetzt (Stand 30.08.2025)?


  1. Direktkaufprämie (Umweltbonus/BAFA): Die klassische BAFA-Umweltbonusförderung lief aus (Beschluss Dezember 2023; kein Einreichen neuer Anträge seit 18.12.2023). Die Regierung hat 2025 politische Vorhaben/Pläne angekündigt, konkrete bundesweite Kaufprämien oder Wieder­einführungen waren jedoch (Stand 30.08.2025) noch nicht flächendeckend einzeln rechtswirksam umgesetzt. Wer aktuell eine Kaufprämie erwartet, sollte die BAFA-Seite und offizielle Regierungsmitteilungen beobachten. BAFA ADAC


  2. Steuern & Betriebswirtschaft:

    • 0,25-%-Regelung für rein batterieelektrische Dienstwagen besteht weiter und ist einer der stärksten Anreize für Firmenwagen-Modelle (genauer Anwendungsbereich und Grenzen prüfen — z. B. Anschaffungszeitpunkt, Bruttolistenpreis-Grenzen). Für Plug-in-Hybride gelten enge Bedingungen (z. B. Mindestreichweite/CO₂-Grenzen) und oft andere Ansätze (0,5 % oder Weg über Fahrtenbuch). EnBW SIXT

    • Kfz-Steuerbefreiung / Ermäßigungen: Elektrofahrzeuge waren in der Vergangenheit zeitlich begrenzt von der Kfz-Steuer befreit; Fristen und Übergangsregelungen (z. B. Zulassungsdatum bis x) sind befristet und sollten im Einzelfall geprüft werden. ThEGA


  3. Förderung von Ladeinfrastruktur (Bund/Länder/KfW): Bundesprogramme für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur und Förderkredite (z. B. KfW) stehen Unternehmen und Kommunen offen; zusätzlich gibt es häufig spezifische Landes- oder Kommunalprogramme. wibank.de


Wichtige Hinweise zu Fristen und Befristungen


  • Viele Landesprogramme haben begrenzte Förderaufrufe oder Budgets; einige Landesprogramme sind bereits ausgelaufen oder wurden zeitweise eingestellt. Beispiele: BAFA-Umweltbonus (Ende 2023) ist beendet; einzelne städtische Förderprogramme wurden mit Ablaufdatum geschlossen (z. B. München-Programm Ende Juli 2025). Bei jedem Programm immer prüfen: „Stichtag/Antragsfrist“ und „Bewilligungsstatus“. BAFA Stadt München


Landesübersicht (kurz und konkret) — Programme, Zielgruppen, Fristen & Quellen

Hinweis: Landesprogramme sind sehr heterogen (Zielgruppe: Privat, Unternehmen, Kommunen, Wohnungswirtschaft). Ich liste pro Bundesland das wichtigste aktuelle bzw. zuletzt aktive Programm und verlinke die Quelle. Prüfe bitte vor Antragstellung die Webseiten, weil Programme oft aktualisiert oder beendet werden.


Baden-Württemberg



  • Programme / Angebote: BW-e-Gutschein (Zuschüsse für Betrieb/Unterhalt von rein elektrischen Fahrzeugen), Förderung für E-Nutzfahrzeuge, Unterstützung für Ladeinfrastruktur (verschiedene Zielgruppen: Kommunen, Unternehmen).

  • Zeitliche Hinweise: Viele Fördermaßnahmen laufen in Projektaufrufen; einzelne Fristen bestehen je Programm.

  • Quelle: L-Bank / Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg. L-Bank Baden-Württemberg.de


Bayern


Berlin


  • Programm: WELMO (Wirtschaftsnahe Elektromobilität) — Zuschüsse u. a. für gewerbliche E-Fahrzeuge (Anschaffung/Leasing), Wallbox/Ladeinfrastruktur im gewerblichen Umfeld; Zuschüsse bis z. T. 15.000 € pro gewerbliches Fahrzeug und Zuschüsse für Ladeprojekte.

  • Frist/Status: Richtlinie/Programm wurde bis 31.12.2025 verlängert (Standquelle).

  • Quelle: Investitionsbank Berlin / IBB / Info-Seiten (WELMO). Investitionsbank Berlin umwelt.ekbo.de Berlin


Brandenburg


  • Programme: Förderungen für Ladeinfrastruktur (öffentlich zugänglich) und Mobilitäts-Investitionsprogramme über ILB (z. B. „Mobilität II“).

  • Quelle: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) / Wirtschaftsministerium. ilb.demwaek.brandenburg.de


Bremen


  • Programme: Projekt- und kommunale Förderungen (z. B. Elektrifizierung städtischer Flotten); allgemeine Hinweise zur Umsetzung von Ladeinfrastruktur (Stadt-Seiten). Manche Programme sind projektgebunden.

  • Quelle: Senatorin für Bau/Mobilität Bremen (Stadtwebseite / SUMP-Plan). Bremen Bau Senioren+1 electrive.net


Hamburg


  • Programme: Landesförderung für Mobilität und Ladeinfrastruktur; Zuschussmodelle für Unternehmen/Kommunen (z. B. IFB Hamburg Programme mit hohen Förderquoten für bestimmte Investitionen).

  • Quelle: IFB Hamburg / eMobilServer (Zusammenstellung). ifbhh.de+1 emobilserver.de


Hessen


  • Programme: Verschiedene Zuschüsse — z. B. Pauschalen für E-Taxis, Förderungen für Ladepunkte (je nach Leistung) und Programme für E-Busse über WIBank / Landesförderprogramme.

  • Quelle: Innovationsförderung Hessen / WIBank (Programme für E-Busse, E-Taxi-Pauschalen). innovationsfoerderung-hessen.de wibank.de


Mecklenburg-Vorpommern


  • Programme: Landesportal informiert über Fördermaßnahmen; Klimaschutzrichtlinien (EFRE-geförderte Maßnahmen) können Ladeinfrastruktur und Mehrkosten für E-Fahrzeuge unterstützen; LFI/Regierungsportal als Ansprechpartner.

  • Quelle: Regierungsportal Mecklenburg-Vorpommern / LFI MV. Regierungsportal M-V lfi-mv.de


Niedersachsen


  • Programme: Förderangebote für Kommunen und bestimmte Projekte (z. B. NBank Programme). Einige spezifische Anschaffungsprogramme sind in der Vergangenheit zeitweise ausgelaufen; aktuell über NBank/Automotive-Agentur Beratung zu Programmen.

  • Quelle: NBank / Automotive Agentur Niedersachsen. NBank Automotive Agentur Niedersachsen


Nordrhein-Westfalen (NRW)


Rheinland-Pfalz


  • Programme: Landesförderung (ISB / Energieagentur RLP) für kommunale und private Ladeinfrastruktur sowie Zuschüsse für Unternehmen; genaue Bedingungen/Aufrufe variieren.

  • Quelle: Energieagentur RLP / Förderdatenbank-Seiten. energieagentur.rlp.de co2online.de


Saarland


  • Programme: Landesleitstellen / Förderangebote für Ladeinfrastruktur, Netzanschlüsse, Investitionszuschüsse (u. a. für Busse und kommunale Maßnahmen).

  • Quelle: Saarland Ministerium / Mobilikon Zusammenstellung. saarland.de mobilikon.de


Sachsen


  • Programme: Hilfen zur Ladeinfrastruktur, Informationsseiten und Förderhinweise (Landesseiten und Förderdatenbanken); private Wallbox-Förderung auf Landesebene teils nicht vorhanden — viele Projekte über Kommunen/Programmpartner laufen.

  • Quelle: Sachsen (Landesseiten) / Enpal Übersicht. SachsenEnergie Enpal


Sachsen-Anhalt


  • Programme: Landesförderung für öffentlich zugängliche Ladepunkte ( ergänzend zu Bundesprogrammen ), Zuschüsse für Normal- und Schnellladepunkte; Bewilligungen projektabhängig.

  • Quelle: Ministerium / Förderdatenbank (Ladeinfrastruktur). MID Sachsen-Anhalt Förderdatenbank


Schleswig-Holstein


  • Programme: Landesprogramme zur Förderung von Ladeinfrastruktur (u. a. „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge“), Programme für Kommunen/Unternehmen. Manche Aufrufe haben begrenzte Budgets.

  • Quelle: WTSH / Förderdatenbank (SH). wtsh.de Förderdatenbank


Thüringen


  • Programme: Es gibt (oder gab) Programme wie E-Mobil Invest bzw. Förderlinien über die Thüringer Aufbaubank (TAB) für kommunale/institutionelle Investitionen; jedoch liefen einige Richtlinien früher aus (z. B. Richtlinie Elektromobilität endete 2022) — prüfen, ob aktuelle Nachfolger/Aktualisierungen vorliegen. Thüringer Aufbaubank funding-finder.org


Was bedeutet das praktisch für Käufer / Unternehmen / Kommunen?


  • Privatpersonen: Aktuell (Stand 30.08.2025) gibt es keine bundesweite BAFA-Kaufprämie für neue BEV-Neuwagen (Umweltbonus beendet). Manche Länder/Kommunen bieten keine oder nur eingeschränkte Direktkaufzuschüsse; oft konzentrieren sich Landesmittel eher auf Ladeinfrastruktur, kommunale Flotten und gewerbliche Zuschüsse. Prüfe lokale Landesportale und Förderdatenbank. BAFA ADAC


  • Unternehmen / Fuhrparks: Starke Hebel: steuerliche ­Vorteile (0,25 % Regel), zinsgünstige Kredite (KfW / Landesbank) und Landeszuschüsse (z. B. WELMO Berlin, BW-Gutscheine) sowie Förderprogramme für Ladeinfrastruktur. Unternehmen sollten kombinierte Förderwege prüfen (Land + Bund + EU / EFRE ggf.). Investitionsbank Berlin FINN


  • Kommunen & ÖPNV: Hohe Förderquoten für E-Busse, Ladeinfrastruktur und Flottenelektrifizierung sind meist über Landesstellen / Förderbanken (WIBank, ILB, L-Bank etc.) verfügbar — aber oft projektgebunden und mit Fristen. wibank.de Bayern Innovativ


Praktische Schritte / Checkliste vor Antragstellung


  1. Programmstatus prüfen (Online): Webseite der zuständigen Landesbank oder des jeweiligen Ministeriums (Link in der Länderauflistung oben). Achte auf „Förderaufruf beendet“ oder „Richtlinie ausgelaufen“. BAFA Stadt München


  2. Zielgruppe & Fördergeldart klären: Zuschuss, Kredit oder Gutschein? Für private Käufer oft keine Landes-Kaufprämie — für Unternehmen häufig Zuschuss + Kredit möglich. Investitionsbank Berlin Elektromobilität NRW


  3. Kombinationsmöglichkeiten prüfen: Manche Länder erlauben Kombinationen (z. B. Landeszuschuss + KfW-Darlehen); die Kombination kann aber an Bedingungen gebunden sein. FINN wibank.de


  4. Fristen & Budgets: Beachte Förderrunden/Budgets — einige Programme enden, sobald das Budget ausgeschöpft ist. Stadt München L-Bank

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